Das Gesetz definiert Terrorismus unter anderen als «direkte oder indirekte Handlungen (...), die darauf abzielen, die öffentliche Ordnung zu stören, die Sicherheit der Bevölkerung oder die Stabilität des Staates zu erschüttern oder das Ansehen des Staates zu schädigen».
Das Gesetz ermöglicht es den Sicherheitskräften auch, Wohnungen und Büros ohne richterliche Anordnung zu durchsuchen. Es umfasst 41 Artikel und war im Dezember 2013 vom saudischen Kabinett erlassen worden. König Abdullah setzte es mit seiner Unterschrift mit Wirkung vom Sonntag in Kraft. (oku/sda)