Bedingte Geldstrafe für Gehilfe im Fussball-Wettskandal gefordert

Bedingte Geldstrafe für Gehilfe im Fussball-Wettskandal gefordert

14.02.2017, 16:48

Im Schweizer Ableger eines europäischen Fussballwettskandals hat die Bundesanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe für den beschuldigten Mittelsmann in der Schweiz beantragt. Die Verteidigung forderte dagegen einen vollumfänglichen Freispruch.

Das Bundesstrafgericht hat sich am Dienstag erneut mit dem Fall eines 30-jährigen Angeklagten beschäftigt, der als ein Mittelsmann im europäischen Fussballwettskandal gilt. Im Rahmen eines ersten Prozesses 2012 wurde der Fall an die Bundesanwaltschaft (BA) zurückgewiesen. Das Gericht forderte ein ordentliches Vorverfahren statt eines abgekürzten Verfahrens.

Es sprach damals jedoch drei ehemalige Spieler des FC Gossau und des FC Thun vom Vorwurf des Betrugs frei. Der Einzelrichter argumentierte, dass ein Wettautomat oder ein anonymes asiatisches Online-Portal nicht arglistig getäuscht werden können. Ein Betrug setze die Täuschung einer natürlichen Person voraus.

Wettbetrüger in Deutschland

Vor diesem Hintergrund stellte der Vertreter der Bundesanwaltschaft am Dienstag - mehr als vier Jahre nach dem ersten Prozess - seine Anträge. Rechtshilfegesuche aus England hätten ergeben, dass bei «mindestens vier manipulierten Spielen» die Wetten sehr wohl bei Kontaktpersonen platziert worden seien, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer. Sobald der eingesetzte Betrag eine gewisse Höhe überschritten habe, sei eine Wette über ein automatisiertes System gar nicht mehr möglich gewesen.

Er nahm dabei unmittelbar Bezug auf zwei Fussball-Wettbetrüger, die bereits in Deutschland rechtskräftig verurteilt wurden. Ihnen soll der 30-jährige Beschuldigte mit bosnischen Wurzeln als Mittelsmann in der Schweiz gedient haben.

Manipulationswillige Spieler gesucht

Gemäss Bundesanwaltschaft soll der Angeklagte die beiden Wettbetrüger über geeignete Spielpaarungen informiert haben. Ausserdem habe er den Kontakt zu den Spielern gesucht, die potentiell manipulationswillig gewesen seien. Gelang die Manipulation, oblag es ihm ausserdem, die Spieler entsprechend zu entlöhnen.

Die Täter gingen dabei meist so vor, dass sie Spieler im Vorfeld bestachen und dann hohe Beträge bei Wettanbietern aus Asien auf den jeweiligen Matchausgang setzten. Gemäss Anklage hat sich der 30-Jährige deshalb des gewerbsmässigen Betrugs sowie der Mittäterschaft und Gehilfenschaft schuldig gemacht.

Er soll eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen leisten, wobei ihm die bereits verbüsste Untersuchungshaft von 57 Tagen angerechnet wird. Zusätzlich beantragte die Bundesanwaltschaft eine Ersatzforderung von 5000 Franken und die Übernahme von 5500 Franken Verfahrenskosten.

Freispruch gefordert

Die Verteidigung forderte einen Freispruch auf ganzer Linie. Kein asiatischer Wettanbieter habe in den letzten Jahren wegen möglicher Manipulationen Beschwerde eingelegt. «Eine Täuschung ist nicht plausibel», sagte der Verteidiger. Es sei kein unmittelbarer Schaden nachzuweisen.

Sein Mandant habe als Mittelsmann nur Kenntnis darüber gehabt, dass auf Spiele gewettet wurde, aber nicht auf welche Weise und an welchem Tag, so der Verteidiger.

Das Urteil in dem Prozess wird bereits am Dienstagabend gefällt. (sda)

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