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Hanspeter Uster brachte Lauber zu Fall – diese Lehren zieht er aus der Affäre

Hanspeter Uster, Praesident der Untersuchungskommission zum Vollzug der Tierschutzgesetzgebung im Kanton, spricht zum Schlussbericht nach dem Tierquael-Skandal von Hefenhofen, am Mittwoch, 31. Oktober ...
«Wir verfolgen keine politische Ziele», sagt Hanspeter Uster, der Chefaufseher über die Bundesanwaltschaft.Bild: KEYSTONE
Interview

Hanspeter Uster brachte Lauber zu Fall – diese Lehren zieht er aus der Affäre

Es ist das erste grosse Interview von Hanspeter Uster (63) als Präsident der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) überhaupt. Der ehemalige Zuger Regierungsrat der Grünen sucht den grossen Auftritt nicht. Dabei hat er mit Michael Lauber den institutionell mächtigsten Bundesanwalt der Schweizer Geschichte zu Fall gebracht.
04.03.2021, 05:40
Interview: Henry Habegger / ch media
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Unter dem Druck des Disziplinarverfahrens der AB-BA gab Bundesanwalt Lauber seinen Rücktritt. Sind Sie rückwirkend zufrieden?
Hanspeter Uster: Das Gesetz sieht vor, dass die Disziplinargewalt gegenüber dem Bundesanwalt und seinen beiden Stellvertretern bei der AB-BA liegt. Als es Anzeichen dafür gab, dass uns Bundesanwalt Lauber nicht die Wahrheit gesagt hatte, mussten wir ein Disziplinarverfahren einleiten. Hätten wir weggeschaut, hätten wir unsere Kernaufgabe als Aufsichtsbehörde nicht wahrgenommen.​

Sie haben also nicht, wie Kritiker sagten, überreagiert?
Nein. Der Verdacht gegen Bundesanwalt Lauber erhärtete sich während der Untersuchung. Er erhob später gegen unsere Disziplinarverfügung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde, das war sein gutes Recht. Das Gericht bestätigte aber unsere Disziplinarverfügung in allen wesentlichen Punkten. Nicht zuletzt zeigte das Urteil, dass die AB-BA funktioniert.

Auch Sie selbst kamen unter Druck. Lauber-Supporter meinten, auch Sie müssten zurücktreten.
Ich bin bis Ende 2022 als AB-BA Mitglied gewählt. Vor kurzem haben mich die Mitglieder der AB-BA für weitere zwei Jahre als Präsident wiedergewählt. Um dem Rechtsstaat Geltung zu verschaffen, muss man manchmal Entscheide treffen, die nicht allen gefallen. Wichtig ist, dass man zu jedem Zeitpunkt in den Spiegel schauen kann. Wir hielten uns immer vor Augen: Unsere Entscheide als Aufsichtsbehörde basieren auf dem Recht und den vorhandenen Fakten. Wir verfolgen keine politischen Ziele.

Es war für Sie auch keine Auseinandersetzung Uster gegen Lauber?
Das stellten Medien so dar. Für sie war es interessant, einen Zweikampf zu kreieren. Aber darum ging es für mich nie. Die AB-BA ist eine Kollegialbehörde mit sieben gleichberechtigten Mitgliedern, die gemeinsam entscheiden und, das darf ich sagen, gut zusammenarbeiten.

ARCHIV ZUR AUFHEBUNG DER IMMUNITAET VON BUNDESANWALT LAUBER, AM MONTAG, 24. AUGUST 2020 - Swiss Federal Attorney Michael Lauber speaks during a media conference at the Media Centre of the Federal Parl ...
Ex-Bundesanwalt Michael Lauber.Bild: keystone

Seit 2019 sind Sie Präsident der AB-BA, die ab diesem Zeitpunkt kritischer gegen Lauber wurde. War sie zuvor unkritisch?
Die Öffentlichkeit erwartet zu Recht, dass die AB-BA hinschaut und Kontrollen vornimmt. In den ersten Jahren nach ihrer Entstehung musste die AB-BA als neu geschaffene Aufsichtsbehörde ihre Rolle finden. Schon unter meinem Vorgänger gab es einen Professionalisierungsschub. Bis 2019 hatten wir bloss eine juristische und eine administrative Stelle in unserem Sekretariat. Es leuchtet allen ein, dass dies zu wenig war.

Im AB-BA-Sekretariat arbeiten nun vier Leute. Mit dem Verfahren gegen Lauber kam die AB-BA an den Anschlag. Andere Aufsichtsbehörden beim Bund sind viel besser dotiert. Beantragten Sie mehr Personal?
Unsere Strukturen müssen effizient bleiben. Wir benötigen im Sekretariat aber sicher zusätzliches Personal. Daneben geht es um ein fixes Pensum der Präsidentin oder des Präsidenten.

Verdienen Sie denn zu wenig?
Um mich geht es nicht. Als ehemaliger Regierungsrat bin ich finanziell unabhängig.

Wie hoch soll das neue Fixpensum sein?
Um den tatsächlichen Aufwand besser abzubilden, haben wir in unserem neuen Organisationsreglement für das Präsidium ein Pensum von 35 Prozent festgelegt. Ein noch höheres Pensum müsste das Parlament beschliessen, da dafür eine Änderung unserer Rechtsgrundlagen nötig wäre. Auch für die normalen Mitglieder braucht es eine faire Abgeltung. Wir sind dabei, eine Lösung zu finden.

Wie sieht die Abgeltung heute aus?
Die beiden Vertreter des Bundesgerichts und des Bundesstrafgerichts erhalten keine Abgeltung. Die anderen fünf Mitglieder der AB-BA erhalten pro Sitzungstag 1300 Franken. Dies jedoch nur für Sitzungstage, für sonstige Arbeiten nicht. Als Präsident erhalte ich pro Monat eine Zulage von 1000 Franken.

Die «Schweizerhof»-Treffen um Lauber und Fifa-Chef Infantino zeigten, dass der AB-BA Instrumente fehlten. Sie durfte keinen externen Untersuchungsleiter einsetzen, es gab Streit um Einsetzung des Sonderermittlers.
Die Rechtsgrundlagen müssen präzisiert werden. Wir begrüssen die diesbezüglichen Anstrengungen der GPK sehr. Sie haben ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Alles, was zu mehr Klarheit und Sicherheit führt, ist in unserem Interesse. Unser eigener Handlungsspielraum ist aber begrenzt: Nur gerade unser eigenes Organisationsreglement können wir als AB-BA revidieren. Das haben wir soeben getan.

Was ändern Sie?
Vor allem haben wir versucht, unsere bestehenden Kompetenzen und Instrumente so präzis wie möglich zu fassen. Zudem haben wir nach den jüngsten Erfahrungen überall eine Protokollierungspflicht eingeführt und das Reglement generell modernisiert. Es tritt Mitte April 2021 in Kraft. In unserem Tätigkeitsbericht 2020 werden wir dem Parlament zudem Änderungsvorschläge zu unseren Rechtsgrundlagen unterbreiten.

Zum Beispiel?
Die Funktion der Bundesanwältin oder des Bundesanwalts sowie die Stellvertreter sollten dem Bundespersonalrecht unterstellt werden. Damit würden für sie die normalen Regeln zur Anwendung gelangen. Im Disziplinarverfahren bestanden hier grosse Unsicherheiten.

In der Lauber-Affäre gab es einige Reibereien mit dem Parlament ...
Die AB-BA arbeitet nicht im luftleeren Raum. Sie ist auf das Mitwirken des Parlaments angewiesen und untersteht dessen Oberaufsicht. Wir sind froh, dass der Austausch mit den zuständigen Kommissionen sehr gut funktioniert. Die Wahl von Herrn Keller zum ausserordentlichen Bundesanwalt hat dies zum Beispiel gezeigt.

«[Es] wurden in der Politik Stimmen laut, man müsse [...] über unwahre Aussagen des damaligen Bundesanwalts hinwegsehen und sein Verhalten tolerieren.»

In einem Bericht schrieb die AB-BA, weder Bundesrat noch Justizdepartement hätten die Aufsicht «in der gleichen Unabhängigkeit, Gründlichkeit und Qualität wie die AB-BA gegen politische Widerstände wahrnehmen können». Glauben Sie das wirklich?
Ja. Als wir im Mai 2019 das Disziplinarverfahren eröffnen mussten, wurden in der Politik Stimmen laut, man müsse zu Gunsten des Institutionenschutzes und zur Stabilisierung des Gesamtsystems über unwahre Aussagen des damaligen Bundesanwalts hinwegsehen und sein Verhalten tolerieren. Er selber hat an seiner Medienkonferenz ähnlich argumentiert. Heute können wir feststellen, dass die AB-BA ihre Aufgabe ernst genommen und erfüllt hat. Ich glaube sagen zu können, dass es uns als unabhängiger Aufsichtsbehörde gelang, uns politischer Einflussnahme zu entziehen.

Allerdings gibt es Leute, die BA und AB-BA abschaffen möchten.
Die AB-BA ist der Ansicht, dass die Schweiz, wie andere Länder auch, eine Bundesanwaltschaft haben muss. Komplexe Delikte, etwa im Bereich Cyberkriminalität oder bestimmte Formen von Wirtschaftskriminalität, sollten durch den Bund bearbeitet werden. Dasselbe gilt für Staatsschutz- oder Terrorismus-Delikte, organisierte Kriminalität oder die anspruchsvollen und sehr aufwendigen Völkerstrafrechtsfälle.

Und warum braucht es die AB-BA?
Eine unabhängige, mit den nötigen Kompetenzen ausgestattete Bundesanwaltschaft bedingt logischerweise auch eine unabhängige, mit den nötigen Ressourcen ausgestattete Aufsicht.

Gibt es aber Aufgaben, die nicht zur Bundesanwaltschaft gehören?
Dass der Bund weiterhin bei oftmals in der Strafverfolgung nicht besonders anspruchsvollen Sprengstoffdelikten zuständig sein soll, kann man mit guten Gründen hinterfragen.

Hanspeter Uster, Praesident AB-BA, waehrend einer Medienkonferenz zur Praesentation des Taetigkeitsberichts der Aufsichtsbehoerde ueber die Bundesanwaltschaft (AB-BA), am Donnerstag, 25. April 2019 im ...
Eine Wiedereingliederung der Bundesanwaltschaft in die Bundesverwaltung wäre die falsche Lehre aus dem Fall Lauber, sagt Uster.Bild: KEYSTONE

In einer Stellungnahme schrieben Sie auch, die Bundesanwaltschaft sei heute weitgehend eine richterliche Behörde. Der Bundesanwalt als eine Art Chefrichter?
So würde ich es nicht sagen. Aber heute wird die überwiegende Mehrheit der Straffälle von allen Staatsanwaltschaften per Strafbefehl abgeschlossen. Nur ein kleiner Teil der Strafbefehle wird danach durch ein Gericht beurteilt. Eine Staatsanwaltschaft ist in den meisten Fällen Anklägerin und Richterin.

«Je näher die BA an die Politik rücken würde, desto eher drohte die Gefahr der Verpolitisierung oder die Gefahr von Vorzugsbehandlungen.»

Das ist doch rechtsstaatlich höchst fragwürdig.
Ob einem dies passt oder nicht: Mit der Wiedereingliederung der Bundesanwaltschaft in die Bundesverwaltung würde sich eine Machtkonzentration ergeben, die dem schweizerischen System nicht entspricht. Das wäre genau die falsche Lehre aus dem Fall Lauber, der als Bundesanwalt eher zu viele Kompetenzen auf sich vereinigt hatte. Und je näher die BA an die Politik rücken würde, desto eher drohte die Gefahr der Verpolitisierung oder die Gefahr von Vorzugsbehandlungen.

Die AB-BA kritisierte auch, dass Lauber das BA-Generalsekretariat massiv aufblähte. Erwarten Sie künftig mehr Strafverfolgung und weniger Selbstinszenierung?
In unserer Inspektion über das Generalsekretariat der BA haben wir festgestellt, dass fast ein Drittel aller Mitarbeitenden im Generalsekretariat tätig ist. Deshalb empfehlen wir der neuen Bundesanwältin oder dem neuen Bundesanwalt, eine Verzichtsplanung für das Generalsekretariat zu erstellen und das Kerngeschäft der BA zu stärken.

In Arbeit ist noch Ihr Bericht über das Controlling der BA. Es funktionierte nicht, wie Verfahrenspannen zeigten. Hat dies Folgen für Laubers zwei Stellvertreter, die für das Controlling zuständig waren?
Derzeit sind wir daran, den Inspektionsbericht über das Controlling-System zu erstellen. Auch dieser Bericht soll für die neue Bundesanwältin oder den neuen Bundesanwalt als Grundlage dienen.

Was muss bezüglich Kompetenzen und Stellung des Bundesanwalts geändert werden?
Die Ergebnisse der Disziplinaruntersuchung zeigten klar, dass der ehemalige Bundesanwalt viele Kompetenzen auf seine Person vereinigte. Politik und Rechtswissenschaft diskutieren derzeit, wie die Leitung der BA organisiert werden könnte. Die Vorschläge reichen von drei gleichberechtigten Bundesanwältinnen und Bundesanwälten bis hin zu einem Modell mit einer ersten Bundesanwältin oder einem ersten Bundesanwalt.

Welche Lösung bevorzugen Sie?
Die AB-BA möchte sich hier nicht einmischen. Die laufende Inspektion der Geschäftsprüfungskommission dürfte eine gute Entscheidgrundlage bilden. Aus meiner persönlichen Sicht wäre es aber auch wichtig, dass in der Geschäftsleitung der BA mehr Frauen vertreten sind. Derzeit besteht diese nur aus Männern.

Wer soll den Bundesanwalt wählen – weiterhin das Parlament, das sich mit der Lauber-Nachfolge gerade sehr schwer tut, oder wie früher der Bundesrat?
Die Wahl der Bundesanwältin oder des Bundesanwalts ist eine politische Aufgabe, zu der sich die AB-BA nicht äussern kann. Beide genannten Modelle haben Vor- und Nachteile. Diskutiert werden könnte aus meiner persönlichen Sicht auch, ob die Bundesversammlung die Bundesanwältin oder den Bundesanwalt auf Vorschlag des Bundesrats wählen.

Es gibt die Idee, mangels Nachfolgelösung einen der zwei umstrittenen Lauber-Stellvertreter Ruedi Montanari und Jacques Rayroud als «BA ad interim» einzusetzen. Wie arbeiten Sie mit diesen zusammen?
Die Zusammenarbeit verläuft gut, wie etwa die Aufsichtssitzung vom letzten Montag wieder gezeigt hat.​

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4 Kommentare
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N. Y. P.
04.03.2021 07:45registriert August 2018
Es sieht so aus, als wäre mit Hanspeter Uster, der Chefaufseher über die Bundesanwaltschaft, der richtige Mann am richtigen Ort.
Falls alles umgesetzt wird, wie jetzt von Uster skizziert, könnte man wieder Vertrauen in die BA fassen.

FDP & SVP wollen eine BA lediglich als Feigenblatt. Als Feigenblatt, die Fälle verjähren lässt und die Grissen laufen lässt.

Falls das bürgerliche Parlament die Reformen versenken will, muss man halt den Weg über die Initiative wählen, um die Reformen durchzusetzen.
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redeye70
04.03.2021 06:47registriert Mai 2016
Mich würde es brennend interessieren welche Politiker der Meinung sind, dass man ein Auge zudrücken soll wenn der BA die Aufsichtsbehörde belügt. Vermutlich waren die von der FDP.
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Benster
04.03.2021 08:18registriert März 2014
Hans Peter Uster, ob man rechts oder links ist, diesen Typ muss man einfach lieben. Ein richtiger Politiker!
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