Der Nationalrat will die Ausschaffungsinitiative im Sinn der SVP umsetzen. Er hat am Donnerstag mit 104 zu 71 Stimmen bei 6 Enthaltungen dem Entwurf seiner Kommission zugestimmt, der sich am Text der SVP-Durchsetzungsinitiative orientiert. Dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit könnte damit nicht Rechnung getragen werden. Der Nationalrat folgte dem Antrag der staatspolitischen Kommission, für die Umsetzung den Text der Durchsetzungsinitiative heranzuziehen. Diese listet detailliert auf, bei welchen Delikten ein Ausländer oder eine Ausländerin die Schweiz verlassen muss. Sie enthält auch einen Ausschaffungs-Automatismus, womit die Richter den Landesverweis ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aussprechen müssten.
Dass damit der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt würde, war der Kommission und den bürgerlichen Mitteparteien bewusst. Ihnen ging es aber in erster Linie darum, dem Volkswillen Genüge zu tun. Das Volk habe eine Verletzung von rechtsstaatlichen Prinzipien in Kauf genommen, das müsse respektiert werden, hiess es. Die Verfassung sei ebenfalls vom Volk angenommen worden und müsse auch respektiert werden, forderten Linke und Grüne. Der Nationalrat lehnte jede Aufweichung des Konzepts der Durchsetzungsinitiative ab. Nach Abschluss der Beratungen über die Revision des Strafgesetzbuchs diskutiert der Nationalrat über die Durchsetzungsinitiative. Diese lehnen Bundesrat und Kommission ab und möchten sie teilweise für ungültig erklären. (sda)