Die Ferien sind vorbei, für die Schweizer Schul- und Kindergartenkinder heisst es wieder Schulranzen packen, Hausaufgaben machen, z'Nüni nicht vergessen.
Doch für wie lange?
An diversen Schulen werden in den ersten Wochen seit den Sommerferien Kinder positiv auf Covid-19 getestet. In Zürich Nord wird eine Kindergartenklasse in Quarantäne geschickt. Die Vier- und Fünfjährigen müssen für ein paar Tage zu Hause bleiben.
An derselben Schule trifft es auch eine Betreuungsgruppe mit Schulkindern. Wer an den freiwilligen Massentests teilnimmt, darf zwar weiterhin am Unterricht teilnehmen, jegliche Aktivitäten ausserhalb der Schule sind aber untersagt. Zum Beispiel die Teilnahme an privaten Geburtstagsfeiern.
Die Quarantäne hängt wie ein Damoklesschwert über den Schweizer Klassenzimmern. Wer es in den Händen hält, ist für Eltern nicht immer klar, noch willkürlicher ist, wann und wie es niederfährt. Denn nicht überall werden Quarantänen so schnell gesprochen wie in Zürich Nord.
Exekutive in Sachen Quarantäne sind die Kantone, auch wenn die Richtlinien dafür vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) abgesteckt werden:
Der Ball für Quarantäne-Massnahmen an Schulen liegt bei den Kantonen und Ärzten. Diese interpretieren ihren Spielraum unterschiedlich, wie watson-Anfragen zu einem Beispiel einer vierköpfigen Familie zeigen. Denn was in Zürich in einer Quarantäne enden kann, wird in anderen Kantonen mehr oder weniger weggelächelt.
Beispiel: Sohn Sam (4) geht in den Kindergarten, Tochter Tilda (8) geht in die dritte Klasse. In Sams Kindergartenklasse werden zwei Kinder positiv auf das Coronavirus getestet.
Im Kanton Basel-Stadt passiert in diesem Fall erstmal nichts. Der gemeinsame Besuch des Kindergartens wird per se nicht als enger Kontakt gewertet (Reminder: Als Richtlinie für «engen» Kontakt gelten 15 Minuten pro Tag (kumulativ) in unter 1,5 Meter Abstand ohne Schutzmassnahmen). Die Stadtbasler Einschätzung teilt man so im Kanton Glarus.
Die Beurteilung der Fälle liegt in den Händen des Contact-Tracings des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Beeinflussende Faktoren sind das Alter, der ansteckungsrelevante Zeitraum, die Symptomatik, die Anzahl der erkrankten Personen, die Dauer des Kontaktes, der letzte Kindergartenbesuch etc.
Inwiefern diese Daten in Kindergärten valide erhoben werden können, steht nicht zur Debatte.
Ähnlich ist das Vorgehen in St.Gallen. Bei zwei oder mehr Erkrankungen innerhalb von 10 Tagen bespricht die Schulleitung zusammen mit dem Contact-Tracing mögliche Massnahmen. Im Gegensatz zu Zürich werden hier nicht ganze Kindergarten-Klassen unter Quarantäne gesetzt.
Aus Luzern erhalten wir die Antwort, dass es keine fixen «Wenn-Dann-Entscheide» gäbe – jeder Fall sei anders. Etwas transparenter ist der Kanton Graubünden. Ab vier erkrankten Kindern innerhalb von kurzer Zeit muss die gesamte Kindergartenklasse in Quarantäne. Den finalen Entscheid fällt das Gesundheitsamt. Beinahe sämtliche Schulen beteiligen sich hier an den Massentests.
Zurück zum bevölkerungsreichsten Kanton. Auf unsere schriftliche Anfrage kriegen wir in nützlicher Frist (24 Stunden) keine Antwort. Wir rufen deshalb beim Contact-Tracing an. Dort wird uns geraten, die Quarantäne auf Sams Eltern, falls ungeimpft, auszuweiten, auch auf Tochter Tilda. Die Begründung: Bei einer Quarantäne eines so jungen Kindes könne die vom Bund geforderte Isolation von anderen Familienmitgliedern nicht gewährleistet werden. Es komme zwangsläufig zum «engen» Kontakt.
Andere Kantone, andere Sitten. Schulkinder und Eltern tun auf jeden Fall gut daran, sich auf rasch verändernde Verhältnisse einzustellen.