Weitere Hürde für die Erhöhung der Grimselstaumauer überwunden

Weitere Hürde für die Erhöhung der Grimselstaumauer überwunden

05.04.2017, 15:20

Im jahrelangen Streit um die Erhöhung der Staumauer des Grimselstausees hat das Bundesgericht den Kraftwerken Oberhasli Recht gegeben. Es entschied, dass der Bundesrat seinen Ermessensspielraum nicht überschritt, als er die Erhöhung grundsätzlich ermöglichte.

In einer öffentlichen Beratung hat das Bundesgericht eine Beschwerde der Kraftwerke Oberhasli mit vier zu einer Stimme gutgeheissen. Der Bundesrat habe seinen Ermessensspielraum nicht überschritten, als er die südliche Grenze des Inventars der Moorlandschaft Grimsel 27 Meter über dem heutigen Seespiegel des Grimselsees festlegte.

Bei der umstrittenen Fläche handle es sich um eine Randzone der Moorlandschaft Grimsel, argumentierte die Mehrheit der Richter. Gerade dort liege es im Ermessen des Bundesrates festzulegen, wo die Grenze eines zu schützenden Gebiets verlaufen solle. Moore und Moorlandschaften sind seit der Rothenthurm-Initiative besonders geschützt.

Es bestehe zudem ein erhebliches öffentliches und privates Interesse am Ausbau der bestehenden Wasserkraftnutzung, hiess es weiter. Die Speicherkapazität des Stausees könne mit einem minimalen Landkonsum um 75 Millionen Kubikmeter auf 170 Millionen Kubikmeter erhöht werden. Dies entspreche nach Experteneinschätzung rund 20 Prozent des gesamtschweizerischen Ausbaupotenzials von Wasserkraftwerken.

Unterlegene Minderheit

Der unterlegene Richter und die Gerichtsschreiberin, die beratende Stimme hat, argumentierten vergebens dafür, dass der Perimeter auf dem Level des heutigen Seespiegels festzulegen sei. Dem Bundesrat sei es verwehrt, klar zur Moorlandschaft gehörende Teile abzuschneiden.

Eine Interessenabwägung, wie sie die Exekutive im Hinblick auf die zukünftige Energiegewinnung vorgenommen habe, sei nicht zulässig. Damit werde die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts in Sachen Moorschutz geändert.

Zurück ans Verwaltungsgericht

Die Umweltverbände reagierten erstaunt auf den Entscheid. Sie hoffen nun auf das Berner Verwaltungsgericht, das den Fall nochmals unter die Lupe nehmen muss. Das Verwaltungsgericht hatte im Dezember 2015 den Moorlandschaftsschutz so hoch eingestuft, dass es sich zu weiteren juristischen Kritikpunkten der Umweltverbände gar nicht äusserte.

Hinter der Beschwerde gegen die Erhöhung der Staumauer stehen die Umweltorganisationen Pro Natura, Greenpeace, WWF, aqua viva, die Energiestiftung Schweiz und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz.

Option für die Zukunft

Erfreut zeigten sich die Kraftwerke Oberhasli. Egal, ob die Staumauererhöhung jetzt oder erst in Zukunft ein Thema werde; der Entscheid halte für die Kraftwerke Oberhasli eine sehr wichtige Option offen, sagte Verwaltungsratspräsident und Ständerat Werner Luginbühl auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Luginbühl verwies unter anderem auf die Energiestrategie des Bundes, die ja Beiträge an neue Projekte vorsehe. Die Staumauererhöhung an der Grimsel müsse auch unter diesem Aspekt geprüft werden. In den vergangenen Jahren war das Marktumfeld für Strom aus Wasserkraft wenig einladend für millionenschwere Grossprojekte war wie die Staumauererhöhung. (sda)

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