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Versicherungen für das Kind: Darauf solltest du achten

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Sag mal «Ahhhh …»Bild: AP
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«Wir erwarten ein Kind. Wie sollen wir es versichern?»

Franca (29):«Wir erwarten ein Kind. Wie soll ich es gegen Krankheit und Unfall versichern?»
22.11.2019, 11:0522.11.2019, 11:59
Elisabeth Rizzi / Comparis
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Liebe Franca

Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Eine entsprechende Krankenkassen-Police muss spätestens innert drei Monate nach Wohnsitznahme bzw. nach der Geburt abgeschlossen sein. Bei Kindern wird das Unfall-Risiko ebenfalls in die gesetzliche Krankenversicherung eingeschlossen. Jede Kasse muss vorbehaltlos jede Person, die das wünscht, aufnehmen. Entsprechend ist dieser Bereich unproblematisch. Du könntest Dir also bis zu 3 Monate nach Geburtstermin Zeit lassen. Wähle eine Franchise von 0 Franken. Denn mit einem Kind wirst Du oft zum Arzt gehen müssen und die Kinderprämien sind im Vergleich zu jenen der Erwachsenen tief.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Vorsicht vor Gesundheitsprüfung bei Zusatzversicherungen

Für Zusatzversicherungen verlangen die Anbieter eine Gesundheitsprüfung. Auch wenn Du nicht daran denken magst: Es kann sein, dass dein Kind mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Welt kommt. Deshalb solltest Du Deinen Nachwuchs schon vor der Geburt für die gewünschten Krankenzusatzversicherungen fürs Spital oder ambulant anmelden.

Eine für Kinder oft lohnenswerte Zusatzversicherung ist die für Zahnstellungskorrekturen. Sie deckt die Kosten für Zahnspangenbehandlungen, die schnell über zehntausend Franken ausmachen können. Allerdings unterscheiden sich die Preise und Leistungen der einzelnen Anbieter stark. Ein sorgfältiger Vergleich ist deshalb zu empfehlen.

Unterschätze das Invaliditätsrisiko nicht

Ohne den Teufel an die Wand zu malen, kann es auch sein, dass Dein Kind schon bei der Geburt eine Behinderung hat oder im Lauf der Kindheit behindert wird. Die gesetzliche Invalidenversicherung deckt nur das Existenzminimum ab und das auch erst ab dem 18. Altersjahr. Der Verdienstverlust, den Eltern vorher für Pflege und Betreuung in Kauf nehmen müssen, ist nicht gedeckt.

Aus diesem Grund solltest Du Dich – sofern es Dein finanzieller Spielraum erlaubt – auch mit dem Thema Kinder-Invaliditätsversicherung beschäftigen und zwar schon vor dem Geburtstermin. Kläre unbedingt ab, ob das entsprechende Produkt die Folgen von krankheitsbedingter Invalidität deckt. Denn Krankheiten führen weitaus häufiger zu Invalidität als Unfälle.

Was passiert wenn ein Elternteil stirbt?

Ebenso ungern denkt man daran: Aber was passiert, wenn ein Elternteil stirbt? Ebenfalls – wenn genug Geld vorhanden ist – lohnt sich in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Lebensversicherung. Sie deckt nicht nur die finanziellen Folgen bei Tod sondern auch bei Invalidität der betroffenen Person; also auch die Betreuungskosten für das Kind sowie die Kosten zur Haushaltsführung.

Vergiss das Hab und Gut nicht

Und zu guter Letzt gilt es auch das Hab und Gut zu schützen. Prüfe, ob Ihr eine Familienhaftpflichtversicherung habt. In diesem Fall sind Schäden eingeschlossen, die Euer Nachwuchs Dritten verursacht. Ansonsten solltest Du Deine Police spätestens bei der Geburt anpassen. Doch nicht nur potenzielle Schäden gilt es zu beachten: Solltet Ihr wegen des Kindes teure Anschaffungen bei der Einrichtung tätigen, müsst Ihr auch den Wert Eurer Hausratsversicherung überprüfen und allenfalls die Versicherungsdeckung erhöhen.

Viele Grüsse von Comparis.ch

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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swisscheese
22.11.2019 11:40registriert September 2018
Ich kann ebenfalls aus Erfahrung wärmstens empfehlen, das Kind VOR der Geburt mit sehr guten Zusatzleistungen zu versichern. Wenn es dann gesund zur Welt gekommen ist (und das hoffen wir alle!), können die nicht benötigten/gewünschten Zusätze problemlos wieder gekündigt werden. Wenn jedoch eine Beeinträchtigung vorliegt, wird jede Kasse vorbehalte für Zusatzversicherungen machen oder die Aufnahme ablehnen (ausser für die Grundversicherung natürlich).
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loquito
22.11.2019 13:14registriert September 2017
EINZIGER WICHTIGER Tipp: Vor Geburt alles versichern was man so versicherb kann. Kostet nicjt die Welt und kann ja wieder entfernt werden, falls alles ok. 😁
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Darf ich den Baum des Nachbars zurückschneiden?
«My home is my castle, my garden is my paradise». In den helvetischen Gärten Eden setzt das Nachbarrecht der Gestaltungsfreiheit jedoch die eine oder andere Grenze.

Während sich in Australien 3.4 Personen einen Quadratkilometer teilen, leben in der Schweiz etwa 212 Personen auf derselben Fläche. Das ist eng und bereits ein Ast, der vom nachbarlichen in den eigenen Garten ragt, kann zu viel des Guten sein. So dürfen denn die Kantone auch Vorschriften erlassen, wie nah an deinem Grundstück der Nachbar Büsche und Bäume pflanzen darf.

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