Bluttat von Berikon: Täterin soll schwer psychisch krank sein und Tat geplant haben
Vor etwas mehr als einem Jahr erschüttert eine Meldung die ganze Schweiz. In einem Waldstück bei Berikon sticht eine 14-Jährige auf eine 15-Jährige ein. Die Mädchen waren befreundet. Das Opfer stirbt, die Täterin wird verletzt ins Spital gebracht. Viele Fragen blieben bislang offen. Nun kommen mehr Details ans Licht.
Wie der Blick berichtet, soll die damals 14-jährige Täterin schwer psychisch krank gewesen sein. Stimmen hätten sie über Monate dazu aufgefordert, jemanden zu töten.Zunächst wollte sie offenbar ältere Menschen töten, dann rückte ihre Freundin in ihren Fokus. Ihre Schuldfähigkeit sei zur Tatzeit stark eingeschränkt gewesen. Die Jugendliche befindet sich in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
Täterin soll über Messerangriffe recherchiert haben
Die 14-Jährige griff ihr Opfer mit zwei handelsüblichen Messern an , die in jedem Geschäft erhältlich sind. Diese Messer soll die Täterin bereits längere Zeit im Voraus gekauft und versteckt haben. Im Internet soll sie vorher Informationen über Messerangriffe und verletzliche Körperstellen gesucht haben, schreibt der «Blick» weiter.
Die Mutter des Opfers sieht darin aber einen Widerspruch. Gegenüber der Zeitung sagt die 45-Jährige: «Wie kann es sein, dass sie den Mord monatelang vorbereitet hat, zum Tatzeitpunkt aber unzurechnungsfähig war?»
Die Familie des Opfers bemüht sich weiterhin, Antworten zu bekommen. Doch dies gestaltet sich schwierig. Der «Blick» schreibt: Die Mutter erhalte die Gerichtsakten nicht mehr zugeschickt – das hätten die Behörden entschieden, nachdem die Mutter der Zeitung ein Interview gegeben habe. Man habe Angst, dass sie vertrauliche Dokumente weitergeben würde. Sie habe ein Jahr lang keine Einsicht in die Unterlagen erhalten, mittlerweile dürfe sie sie unter Aufsicht wieder einsehen, aber nur vor Ort in Baden.
Das sagt die Staatsanwaltschaft
Im «Blick»-Artikel kommt die Staatsanwaltschaft nicht zu Wort, sie wurde offenbar mit den Vorwürfen nicht konfrontiert. Gegenüber unserer Redaktion nimmt Adrian Schuler, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft, Stellung. «Die Darstellung, wonach die Eltern der Verstorbenen keine Akten mehr erhalten würden, weil Informationen an Medien gelangt seien, trifft so nicht zu», sagt er. «Die Jugendanwaltschaft hat mit den Eltern sowie deren Rechtsvertretung während des gesamten Verfahrens wiederholt das Gespräch gesucht und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Auskunft erteilt.»
Die Akteneinsicht richte sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Stand des Verfahrens, so Schuler. Sie sei auch für Privatklägerschaften – in diesem Fall also die Eltern des Opfers – nicht uneingeschränkt und jederzeit möglich. Der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin, die für den Fall zuständig ist, muss jeweils abwägen, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt herausgegeben werden können.
«Wir haben grosses Verständnis dafür, dass ein solch einschneidendes Ereignis bei Angehörigen zahlreiche Fragen auslöst und das Bedürfnis nach Informationen besonders gross ist» so Schuler. «Gleichzeitig können Strafverfolgungsbehörden nicht jederzeit alle Fragen beantworten.
Dies kann rechtliche Gründe haben, etwa weil bestimmte Informationen während eines laufenden Verfahrens nicht offengelegt werden dürfen oder weil gewisse Fragen durch das Strafverfahren selbst nicht abschliessend geklärt werden können.» Zudem komme gerade im Jugendstrafverfahren dem Schutz der beteiligten Personen besondere Bedeutung zu.
Die Aufgabe der Jugendanwaltschaft bestehe darin, «das Verfahren sorgfältig und rechtsstaatlich zu führen und die relevanten Sachverhalte möglichst umfassend zu klären», hält der Sprecher fest. «Die Begleitung und Unterstützung von Angehörigen in einer solchen Ausnahmesituation erfolgt demgegenüber in erster Linie durch spezialisierte Fachstellen und Opferhilfeorganisationen.»
Familie zieht nach Portugal
Mittlerweile hat sich die Familie des Opfers entschieden, nach Portugal zu ziehen. Dort wurde die Tochter anderthalb Wochen nach der Tat beigesetzt . Die Mutter sagt: «lch kann nicht mehr in der Schweiz leben. Hier erinnert mich alles an meine Tochter.» (fan/nro)
