Schweiz
Justiz

Bluttat von Berikon: Täterin soll schwer psychisch krank sein

Bluttat von Berikon: Täterin soll schwer psychisch krank sein und Tat geplant haben

Im Mai 2025 tötet eine 14-Jährige im Wald bei Berikon ihre 15-jährige Freundin. Nun gibt es neue Erkenntnisse zur Bluttat, welche die Schweiz schockierte.
02.06.2026, 10:2602.06.2026, 10:26

Vor etwas mehr als einem Jahr erschüttert eine Meldung die ganze Schweiz. In einem Waldstück bei Berikon sticht eine 14-Jährige auf eine 15-Jährige ein. Die Mädchen waren befreundet. Das Opfer stirbt, die Täterin wird verletzt ins Spital gebracht. Viele Fragen blieben bislang offen. Nun kommen mehr Details ans Licht.

Eine Gedenkstaette mit Pl�schtieren, Blumen und Kerzen an einem Waldrand in der N�he des Sch�tzenhaus Berikon, am Dienstag, 13. Mai 2025 in Berikon AG. Eine 14-J�hrige soll am Sonntagnachmittag in Ber ...
Nach der Tat in Berikon trauern die Menschen um die getötete 15-Jährige.Bild: KEYSTONE

Wie der Blick berichtet, soll die damals 14-jährige Täterin schwer psychisch krank gewesen sein. Stimmen hätten sie über Monate dazu aufgefordert, jemanden zu töten. Ihre Schuldfähigkeit sei zur Tatzeit stark eingeschränkt gewesen.

Täterin soll über Messerangriffe recherchiert haben

Die 14-Jährige griff ihr Opfer mit zwei handelsüblichen Messern an, die in jedem Geschäft erhältlich sind. Diese Messer soll die Täterin bereits längere Zeit im Voraus gekauft und versteckt haben. Im Internet soll sie vorher Informationen über Messerangriffe und verletzliche Körperstellen gesucht haben, schreibt der Blick weiter.

Die Mutter des Opfers sieht darin aber einen Widerspruch. Gegenüber der Zeitung sagt die 45-Jährige: «Wie kann es sein, dass sie den Mord monatelang vorbereitet hat, zum Tatzeitpunkt aber unzurechnungsfähig war?»

Die Familie des Opfers bemüht sich weiterhin, Antworten zu bekommen. Doch dies gestaltet sich schwierig. Denn die Gerichtsakten soll die Familie gemäss Blick anfangs nicht zugeschickt bekommen haben. Mittlerweile habe sich das geändert. Die Mutter dürfe – unter Aufsicht – die Akten einsehen. Doch viele der persönlichen Gegenstände ihrer Tochter bekommt sie trotzdem nicht zurück.

Mittlerweile hat sich die Familie des Opfers entschieden, nach Portugal zu ziehen. Dort wurde die Tochter anderthalb Wochen nach der Tat beigesetzt. Die Mutter sagt: «lch kann nicht mehr in der Schweiz leben. Hier erinnert mich alles an meine Tochter.» (fan) (aargauerzeitung.ch)

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