Schweiz
Bundesrat

Bezahlbare Wohnungen und Homo-Gesetz – die Abstimmung vom 9. Februar 2020

Für bezahlbare Wohnungen und gegen Homo-Hass – darüber stimmen wir am 9. Februar ab

09.10.2019, 11:5309.10.2019, 18:11
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Vier Monate vor dem Urnengang hat der Bundesrat die Vorlagen für den Abstimmungssonntag vom 9. Februar 2020 bestimmt. Die Stimmberechtigten entscheiden dann über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» sowie über die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm.

Das Abstimmungsdatum für die beiden Vorlagen hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen und kommuniziert. Es handelt sich um den ersten nationalen Abstimmungstermin nach den Parlamentswahlen vom 20. Oktober. Die beiden Vorlagen sind derzeit als einzige abstimmungsreif.

Günstige Mietwohnungen fördern

10.12.2018, Berlin: Plakate gegen den Verkauf von Mietwohnungen an die Deutsche Wohnen SE haengen an einer Gebaeudefassade in der Karl-Marx-Allee. Immer oefter begehren Menschen in Berlin gegen steige ...
Bild: DPA

Die Volksinitiative für «mehr bezahlbare Wohnungen» des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands hatte das Parlament in der Frühjahrssession klar zur Ablehnung empfohlen. Der gemeinnützige Wohnungsbau soll aber trotzdem profitieren. Ein Rahmenkredit von 250 Millionen Franken soll in den nächsten zehn Jahren preisgünstigen Wohnraum fördern. Beide Räte nahmen den indirekten Gegenentwurf des Bundesrats an und schlugen damit einen Mittelweg ein.

Die Aufstockung der Bundesmittel für den Fonds de Roulement tritt in Kraft, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird. Diese verlangt, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen fördert. Mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen müssten im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein. Das Ziel soll unter anderem mit Vorkaufsrechten für Kantone und Gemeinden erreicht werden.

Für die Initiative werben SP und Grüne. Um die Initiative zum Erfolg zu führen, braucht es am 9. Februar 2020 ein Volks- und ein Ständemehr.

Gesetz gegen Homo-Hass

Zuschauer an den Ansprachen zur LGBT-Parade am Samstag, 2. Juni 2018, entlang der Seepromenade in Lugano. Jedes Jahr im Juni feiern Hunderte von Staedten und Gemeinden auf der ganzen Welt die LGBT (Le ...
Bild: KEYSTONE/TI-PRESS

Als zweites zur Abstimmung kommt eine Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes. Konkret geht es um die Strafnorm zu Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung. Das Schweizer Stimmvolk wird darüber befinden können, ob die Anti-Rassismus-Strafnorm auf Homo- und Bisexuelle ausgeweitet werden soll.

Das Parlament hatte im vergangenen Dezember entschieden, im Rahmen der Anti-Rassismus-Strafnorm auch Aufrufe zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe zu stellen. Das Referendumskomitee um die EDU, die Junge SVP und die Arbeitsgruppe Jugend und Familie brachte rund 67'000 gültige Unterschriften gegen die Gesetzesrevision zusammen.

Für die Gegner handelt es sich um ein «Zensurgesetz». Sie sprechen von einer «unverhältnismässigen Einschränkung der Gewissensfreiheit». Denn mit der Erweiterung der Strafnorm hätten zum Beispiel Pfarrer oder Pastoren «grosse Mühe, biblische Wahrheiten zu zitieren». Die vom Parlament verabschiedete Vorlage sei «schwammig und kontraproduktiv».

Längere Abstimmungspause

Im laufenden Wahljahr hatte der Bundesrat nur zwei von vier Abstimmungsterminen genutzt. Im Februar 2019 befand das Stimmvolk lediglich über die Zersiedelungsinitiative, welche an der Urne klar scheiterte. Im Mai äusserten sich die Schweizer Stimmberechtigten zu zwei Referenden. Sowohl der AHV-Steuer-Deal (Staf) als auch die EU-Waffenrichtlinie meisterten die Abstimmungshürde souverän.

Auf die Durchführung einer eidgenössischen Volksabstimmung am 24. November 2019 verzichtet der Bundesrat. Der Abstimmungstermin im Spätherbst eines Wahljahres wurde letztmals 1987 genutzt. (sda)

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History Porn Teil XLIX: Geschichte in 25 Wahnsinns-Bildern
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History Porn Teil XLIX: Geschichte in 25 Wahnsinns-Bildern
Mitglieder eines geheimen Schwulenclubs in St.Petersburg, 1921. Im Zarenreich war Homosexualität strafbar. Mit der Einführung des neuen Strafgesetzbuches in der Sowjetunion 1921 wurde sie dann legalisiert. Doch nur bis 1933 – Stalin stellte sie abermals unter Strafe. Den Männern drohte bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Zwangsarbeit. Manche wurden auf unbestimmte Zeit in psychiatrische Kliniken gesteckt und zu einer «Behandlung» gezwungen. Der Artikel 121 diente auch hervorragend dazu, Regimegegner aus dem Weg zu räumen: Zwischen 1934 und 1991 wurden damit 60'000 bis 250'000 Männer verurteilt. Im heutigen Russland sind homosexuelle Handlungen gesetzlich zwar legal, doch noch immer mit allerhand Repressalien verbunden, in Tschetschenien werden Homosexuelle gar verfolgt.
bild: wikimedia
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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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domin272
09.10.2019 13:16registriert Juli 2016
Biblische Wahrheiten... Wenn ich das nur schon höre... Das sind aber nicht etwa die Gleichen die den bösen Islam als so grosses Problem sehen und jeden der ihn ohne Gewalt und Diskriminierung lebt als potenziellen Terroristen?

Also wenn die Bibel Hass, Verachtung und Intolleranz streut, ist das in Ordnung und eine legitime Meinung und nicht einfach primitivste Hetze?...
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Kommentar*innen
09.10.2019 13:17registriert Juni 2018
Das Referendumskomitee spricht von einer unverhältnismässigen Einschränkungen der Gewissensfreiheit. Dann legitimiert also das eigene Gewissen homophobische Inhalte, Hetze und Hass? Na wenn das mal mit dem eigenen Gewissen vereinbar ist. Klares Nein zum Referendum.
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eldorak
09.10.2019 12:43registriert April 2019
"Das Schweizer Stimmvolk wird darüber befinden können, ob die Anti-Rassismus-Strafnorm auf Homo- und Bisexuelle ausgeweitet werden soll."

Wäre ja auch zu einfach, Aufrufe zu Hass und Diskriminierung grundsätzlich unter Strafe zu stellen.
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