
Der unverheiratete Vater muss künftig nicht nur Alimente für das Kind zahlen, er muss auch die Mutter finanziell unterstützen ...Bild: KEYSTONE
Neue Regeln zum Kindesunterhalt
Der unverheiratete Vater muss künftig nicht nur Alimente für das Kind zahlen, er muss auch die Mutter finanziell unterstützen – oder die unverheiratete Mutter den Vater, wenn dieser das Kind betreut.
02.12.2014, 11:5002.12.2014, 12:18
Die Kinder unverheirateter Eltern sollen beim Unterhalt die gleichen Rechte haben wie jene verheirateter Eltern. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat neue Regeln zum Kindesunterhalt gutgeheissen.
Kern der Vorlage sind neue Pflichten für ledige Väter: Kinder von nicht verheirateten Paaren sollen beim Unterhalt dieselben Rechte haben wie Kinder von Ehepaaren.

... oder die unverheiratete Mutter den Vater, wenn dieser das Kind betreut. Bild: KEYSTONE
Heute hat fast jedes fünfte Kind unverheiratete Eltern. Ledige Mütter müssen für ihren eigenen Unterhalt selber aufkommen, während geschiedene Mütter Unterhaltszahlungen des Vaters erhalten. Für die Kinder lediger Mütter kann dies zum Beispiel bedeuten, dass sie nach der Trennung fremd betreut werden, weil die Mutter Geld verdienen muss.
Mit der Revision sollen neu beim Unterhalt die Kosten für die Betreuung berücksichtigt werden. Es handelt sich um eine Art Erwerbsausfallentschädigung für jenen Elternteil, welcher das Kind mehrheitlich betreut.
Auch der unverheiratete Vater muss die Mutter des Kindes finanziell unterstützen – oder die unverheiratete Mutter den Vater, wenn dieser das Kind betreut. Der Betreuungsunterhalt kommt zum finanziellen Unterhalt für das Kind hinzu. (whr/sda)
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