Das musst du über das Atomabkommen mit dem Iran wissen

Das musst du über das Atomabkommen mit dem Iran wissen

08.05.2018, 18:3108.05.2018, 19:06

Nach jahrelangem Ringen einigten sich die Uno-Vetomächte, Deutschland und der Iran am 14. Juli 2015 in Wien auf ein Abkommen, das Teheran vom Aufbau einer Atomstreitmacht abbringen sollte. Dabei wurde eine kontrollierte Reduktion der iranischen Uranbestände gegen eine Lockerung westlicher Sanktionen vereinbart.

Die Unterzeichner vermieden bei der Vereinbarung den Begriff Vertrag. Ein internationaler Vertrag hätte nach US-Recht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom US-Senat ratifiziert werden müssen. Das wollte der damalige US-Präsident Barack Obama umgehen, weil er eine Abstimmungsniederlage befürchtete.

Kernpunkte der Vereinbarung

Kontrolle

Der Iran unterwirft seine Urananreicherung bis zu 25 Jahre lang einem mehrstufigen System von Beschränkungen und Kontrollen durch die Internationale Atomenergiebehörde IAEA.

Zentrifugen

In den ersten zehn Jahren müssen mehr als zwei Drittel der bestehenden Kapazitäten zur Urananreicherung stillgelegt werden. Die Zahl installierter Zentrifugen soll von 19'000 auf rund 6000 sinken. Uran darf nur noch auf 3.67 Prozent angereichert werden - dieser Anreicherungsgrad reicht für die Nutzung in Kraftwerken aus. Für eine Atombombe wäre auf 90 Prozent angereichertes Uran nötig.

Uran-Bestände

Die Menge von bereits angereichertem Uran wird für 15 Jahre von mehr als 10'000 auf 300 Kilogramm reduziert. Der Iran hatte einen Anreicherungsgrad von bis zu 20 Prozent erreicht.

Atom-Anlagen

Die Urananreicherung soll in der bestehenden Anlage Natans stattfinden. Der Schwerwasserrektor Arak soll so umgebaut werden, dass er kein atomwaffentaugliches Plutonium produzieren kann. Die Anreicherungsanlage Fordo wird ein Atom-Forschungszentrum.

Waffenembargo

Das Uno-Verbot zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem Raketenprogramm des Irans dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.

Sanktionen

Im Gegenzug hebt der Westen Wirtschaftssanktionen auf. Sollte der Iran gegen die vereinbarten Regeln verstossen, können die Strafmassnahmen aber umgehend wieder in Kraft treten.

Die Vorgeschichte des Abkommens

Der Iran liess sich lange nicht in die Karten schauen, doch 2015 stimmte die Islamische Republik einem Atomabkommen zu. Das Land musste sein Nuklearprogramm drastisch begrenzen, der Westen hob dafür die Wirtschaftssanktionen auf. Eine Chronologie:

2002: Erste Hinweise tauchen auf, dass der Iran unter dem Deckmantel eines zivilen Nuklearprogramms auch geheim an Atomwaffen arbeitet. Die Rede ist unter anderem vom Bau einer unterirdischen Uran-Anreicherungsanlage in Natans.

2003/2004: Für grösste Bedenken sorgen neue Erkenntnisse, dass Teheran schon seit den 1980er Jahren nicht-deklariertes Uran für Tests und Experimente verwendet hat.

2003-2008: Der Iran räumt ein, dass er in früheren Jahren Kontakt zu einem geheimen Netzwerk mit besten Kenntnissen atomarer Technologie hatte. Nach erfolglosen Verhandlungen werden Ende 2006 Sanktionen gegen den Iran verhängt. 2008 weist das Land den Verdacht zurück, es arbeite am Bau einer Atomwaffe.

2007-2010: Die Internationale Atomenergiebehörde IAEA klagt über mangelnde Kooperationsbereitschaft. Der Iran hatte unter anderem nicht über den Bau des Forschungsreaktors Fordo informiert.

2013: Der neue iranische Präsident Hassan Ruhani will ein Ende der Wirtschaftssanktionen und geht auf Forderungen der internationalen Gemeinschaft ein, das Atomprogramm drastisch zu reduzieren.

14. Juli 2015: In Wien wird das Atomabkommen mit Teheran abgeschlossen. Der Iran muss sein Atomprogramm nun deutlich begrenzen. Im Gegenzug werden die Wirtschaftssanktionen aufgehoben.

2016-2018: Der neue US-Präsident Donald Trump macht immer wieder deutlich, dass er das Abkommen aufkündigen will. Die IAEA bestätigt derweil regelmässig, dass der Iran die Bedingungen einhält.

12. Januar 2018: Trump setzt die Atomsanktionen gegen den Iran für weitere 120 Tage aus, fordert für die Zeit nach dem 12. Mai aber eine Anschlussregelung. Die EU will am bestehenden Abkommen festhalten. (sda/dpa/vom)

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