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USA setzen Schweiz (erneut) auf Watchlist wegen Online-Piraterie

USA brandmarken Schweiz erneut als «Pirateninsel» – das musst du wissen

Die US-Regierung hat die Schweiz auch 2019 auf die «Piracy Watchlist» gesetzt. Als einziges westeuropäisches Land.
30.04.2019, 08:5230.04.2019, 09:24
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«Online- und Rundfunkpiraterie bleibt in vielen Ländern ein schwieriges Thema bei der Durchsetzung von Urheberrechten, darunter Argentinien, Bulgarien, Chile, China, Kanada, Kolumbien, Griechenland, Indien, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, die Schweiz, die Ukraine und anderswo.»
Aus dem Bericht der US-Handelsbehörde

Die Schweiz steht auch 2019 auf der Piraterie-Beobachtungsliste der USA. In einem kürzlich publizierten Bericht äussert die US-Regierung Bedenken «hinsichtlich spezifischer Schwierigkeiten im schweizerischen System zum Schutz und zur Durchsetzung von Online-Urheberrechten».

Soll heissen: Aus Sicht der Amerikaner tut die Schweiz zu wenig gegen die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Der springende Punkt: Hierzulande ist das Herunterladen von Filmen und Musik zum Privatgebrauch erlaubt. Und auch das Streaming aus dubiosen Quellen ist gestattet, solange die User nicht zur Weiterverbreitung beitragen.

Was für ein Anti-Piraterie-Bericht ist das?

Jedes Jahr veröffentlicht das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) den sogenannten «Special 301 Report», in dem Länder an den Pranger gestellt werden, die aus Sicht der US-Regierung nicht genug tun gegen Produkte-Piraterie.

Die in der Jahresübersicht behandelten Themen seien viel breiter als Online-Piraterie, fasst das auf Filesharing-Themen spezialisierte Newsportal Torrentfreak zusammen. In dem US-Bericht gehe es auch um Fälschungen und andere Fragen des geistigen Eigentums, einschliesslich Patente.

36 Länder stehen dieses Jahr auf der Liste, wobei die Schweiz nicht zu den ganz schweren Fällen gehört, die auf der sogenannten Priority Watch List aufgeführt werden ...

Kein massenhaftes Sammeln von IP-Adressen durch private Piratenjäger

Im 2019er-Bericht wird ein Schweizer Gerichtsurteil aus dem Jahr 2010 gerügt. Der damalige Entscheid des Bundesgerichts hindere Urheberrechtsinhaber und Staatsanwälte, Daten «im Rahmen von Anti-Piraterie-Massnahmen zu sammeln und zu verwenden». Dies erschwere die Durchsetzung des Schweizer Urheberrechts im Internet, beklagen die USA.

Mit dem sogenannten Logistep-Entscheid kam das Bundesgericht einer Klage des eidgenössischen Datenschützers nach. Das Sammeln von IP-Adressen von Filesharing-Usern durch eine private Firma sei nicht zulässig. Es fehle an einem Rechtfertigungsgrund, wie ihn das Datenschutzrecht verlangt.

Wie der Rechtsanwalt Martin Steiger gegenüber watson erklärte, sei die Überwachung von Peer-to-Peer-Netzwerken und die damit verbundene massenhafte Sammlung von User-Daten (Monitoring) hierzulande nicht gestattet.

In dem aus dem Büro des US-Präsidenten stammenden Bericht zur «Piracy Watchlist» heisst es weiter, unter Bezug auf nicht namentlich genannte Quellen:

«Einige Berichte deuten darauf hin, dass Websites, die rechtsverletzende Inhalte anbieten, und die sie unterstützenden Dienste den Betrieb aus der Schweiz verlagert haben, während andere [Berichte] darauf hinweisen, dass mehrere rechtsverletzende Websites den Betrieb aufrechterhalten.»

Dahinter dürfte Hollywood stecken: Wie Mitte April publik wurde, kritisierte der einflussreiche Dachverband der US-Unterhaltungsindustrie (IIPA) in einem Bericht zuhanden der US-Regierung, die Schweiz weigere sich, «Massnahmen gegen den weitverbreiten Konsum von urheberrechtlich geschützten Werken aus illegalen Quellen zu ergreifen». Doch beim Bund zeigte man sich ob der scharfen Kritik unbeeindruckt.

Was die Schweiz laut USA tun sollte ...

Die Vereinigten Staaten begrüssten Schritte, die die Schweiz zur Stärkung des Online-Urheberrechtsschutzes in Betracht ziehe, heisst es im neusten Bericht. Gemeint ist damit die geplante Revision des Schweizer Urheberrechts, die eine schärfere Gangart gegen Internet-Piraterie vorsieht.

Um hiesige Internet-Nutzer vom Konsum und der Weiterverbreitung «von raubkopierten Inhalten» abzubringen, solle die Schweiz auf Abschreckung und Aufklärung setzen. Im Bericht explizit empfohlen werden:

  • «Sensibilisierungskampagnen» für die Konsumenten,
  • Aufklärung der Öffentlichkeit und
  • freiwillige Initiativen der Interessengruppen.

Abschliessend heisst es im US-Bericht: Die Vereinigten Staaten freuten sich auf die Zusammenarbeit mit der Schweiz, «um diese und andere Herausforderungen im Bereich des geistigen Eigentums anzugehen».

Sollten die vom US-Handelsbeauftragten aufgezeigten Probleme nicht angegangen werden, wollen die USA als Reaktion «geeignete Massnahmen» ergreifen. Wobei nicht verraten wird, was mit solchen Drohungen gemeint ist.

Verwendete Quellen:

(via Torrentfreak)

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101 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ldk
30.04.2019 09:04registriert April 2017
Ich hätte da auch ein paar Beobachtungslisten, auf welche man die USA setzen könnte..
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Blackfoxx
30.04.2019 09:25registriert September 2016
Da der Wettbewerb der einzelnen Streaming Anbietern immer heftiger wird (Eigenproduktionen und Rechte an Serien), wird man praktisch dazu gezwungen, sich auf verschiedenen Anbietern zu registrieren.
Der Norden vergisst nicht...
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Schreimschrum
30.04.2019 09:59registriert April 2018
Die grössten Kriegstreiber der Welt spielen mal wieder Moralapostel. Alles klar.
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