Tierschutz: Artgerechte Pferdehaltung wäre wirksame Reitunfall-Prävention

Tierschutz: Artgerechte Pferdehaltung wäre wirksame Reitunfall-Prävention

14.12.2015, 11:24

Eine artgerechte Haltung von und ein respektvoller Umgang mit Pferden könnten manchen Reitunfall verhindern, betont der Schweizer Tierschutz (STS) aufgrund einer Studie der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu.

Die bfu hatte 2014 eine Sicherheitsanalyse zum Pferdesport in der Schweiz veröffentlicht. Dabei ging es um Unfälle beim Freizeitreiten. Pferdesportunfälle wurden nicht erfasst.

Wie Hansueli Huber vom Schweizer Tierschutz am Montag in Zürich vor den Medien sagte, ereigneten sich gemäss Erhebung zwischen 2006 und 2010 jährlich rund 8000 Reitunfälle, die eine ärztliche Behandlung der Reiterin oder des Reiters bedingten. Die Folgen für die Pferde seien nicht festgehalten worden.

Als wichtigste Präventionsmassnahme nennt die bfu laut Huber eine artgerechte Haltung der Pferde: «Das Verhalten des Pferdes kann durch eine nicht artgerechte Haltung oder einen nicht respektvollen Umgang negativ beeinflusst werden», zitierte er den Bericht.

Der STS kritisiert verschiedene Aspekte der Pferdehaltung und des Umgangs mit Pferden in der Landwirtschafts- und Hobbypferdehaltung sowie im Pferdesport. Immer wieder werde auch gegen geltende Gesetze verstossen - ohne dass dies Konsequenzen habe.

Artgerechte Haltung lohnt sich

In keiner Weise artgerecht ist laut STS die Pferdehaltung in Einzelboxen während eines grossen Teils des Tages. Pferde bräuchten Bewegung, soziale Kontakte mit Artgenossen und Gelegenheit, fast ständig zu fressen.

Eine solche Haltung lohne sich laut STS auch wirtschaftlich für den Halter: geringere Investitionskosten dank Verzicht auf Boxeneinbau, weniger Arbeitsaufwand, weniger Tierarztkosten, da die Pferde gesünder seien.

Um die pferdegerechte Haltung zu fördern und auszuzeichnen, hat der STS 2011 ein Pferdelabel geschaffen, wie Sandra Schaefler sagte. Derzeit hätten es 26 Ställe, weitere seien in der Anmeldephase.

Verbotene Methoden im Pferdesport

Sehr wenig Transparenz in Bezug auf Pferdehaltung und Umgang mit den Tieren herrscht laut STS im Pferdesport. Beim Spitzen-Pferdesport gehe es um viel Geld, sagte Huber. Bei knapp 800 Reitsportveranstaltungen werde schweizweit ein Umsatz von 86 Millionen Franken erzielt. Damit liege der Pferdesport umsatzmässig an vierter Stelle nach Fussball, Eishockey und Tennis.

Einblick in Ausbildung und Training habe der STS nicht erhalten, sagte Huber. An mehreren Pferdesportveranstaltungen habe man aber Verstösse gegen das Rollkur-Verbot beobachtet, das der Bund Anfang 2014 in Kraft gesetzt hat. Eingegriffen habe niemand der «Offiziellen».

Bei der «Rollkur» wird der Kopf des Pferdes eng Richtung Brust zurück gebunden, der Hals ist überdehnt. Angewandt wird dies laut Huber beim Dressur-, Spring- und Westernreiten.

Das ebenfalls verbotene so genannte Barren ist eine Trainingsmethode, die das Springpferd dazu bringen soll, höher zu springen, beziehungsweise die Beine beim Sprung enger an den Körper zu ziehen. Es wird den Tieren beigebracht, indem während dem Sprung die oberste Stange angehoben wird, so dass das Pferd die Füsse schmerzhaft anstösst.

Obwohl beide Methoden seit zwei Jahren verboten sind, werden sie laut Huber nach wie vor angewandt und nicht geahndet. Gemäss einer Umfrage bei den Kantonstierärzten habe lediglich einmal eine Privatperson eine Klage wegen eines Verstosses gegen das Rollkurverbot eingereicht. Beim zuständigen Bundesamt seien keine Meldungen eingegangen. (sda)

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