Schweiz
Justiz

Kinder wegen Feuerwerk mit Pistole bedroht: Seniorin vor Gericht

Baselbieter Rentnerin drohte Kindern wegen Feuerwerk: Bedingte Freiheitsstrafe gefordert

26.05.2026, 06:3426.05.2026, 14:53

Die Staatsanwältin hat am Dienstag eine bedingte Freiheitsstrafe für eine Rentnerin gefordert. Sie soll in Aesch BL vor Kindern mit einer Pistole geschossen haben. Die Verteidigerin forderte eine bedingte Geldstrafe. Strittig ist, ob die Beschuldigte nach oben oder auf Kopfhöhe abfeuerte.

epa12401127 Fireworks illuminate the sky during the 17th International Firework Contest, which takes place at the San Mateo fiestas in Logrono, La Rioja, Spain, on the evening of 23 September 2025 (is ...
Die Seniorin störte sich am Feuerwerk, das Kinder abfeuerten. (Symbolbild)Bild: keystone

Die 70-Jährige war vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz geständig. Sie gab zu, am 1. August 2023 in unmittelbarer Nähe von drei Buben einen Schuss aus ihrer Pistole abgegeben zu haben, da deren Feuerwerk sie in Rage gebracht hatte. «Ich habe nicht auf die Kinder gezielt», beteuerte sie vor Gericht. Sie habe mit ihrer geladenen Pistole «in Richtung Himmel» geschossen, antwortete sie auf den Hinweis des Gerichtspräsidenten, dass sie die Kinder tödlich hätte verletzen können.

Die Staatsanwältin nahm ihr das nicht ab. Gemäss Aussagen der drei Buben, die damals 7, 10 und 11 Jahre alt waren, soll sie auf Kopfhöhe eines Kindes abgefeuert haben. Die Begründung, sie habe einen Warnschuss in die Luft gefeuert, sei eine Schutzbehauptung. Zudem habe die Rentnerin keine Routine im Umgang mit der Waffe und die Treffsicherheit nicht einschätzen können. Wohl aber hätte sie wissen müssen, dass Querschläger und Abpraller möglich sind und sich in den Familiengärten nebenan noch andere Menschen befanden, sagte die Staatsanwältin weiter.

Mit ihrer Schussabgabe habe sie die drei Kinder sowie andere Personen in skrupelloser Weise in Gefahr gebracht. «Es ist nur dem Glück zu verdanken, dass niemand zu Schaden gekommen ist». Die Staatsanwältin forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Gefährdung des Lebens, Drohung, Nötigung, einfacher Körperverletzung und Verstoss gegen das Waffengesetz. Die 70-Jährige hatte die Pistole zwar legal erworben, verfügte jedoch nicht über eine Tragbewilligung.

Eingeschränkte Steuerungsfähigkeit bei der Schützin

Die Verteidigerin beurteilte die Frage des Schusswinkels anders. Einzelne Angaben der Buben seien widersprüchlich gewesen. Auch das kriminaltechnische Gutachten habe den Abschusswinkel nicht rekonstruieren können. In dubio pro reo müsse daher die Aussage der Mandantin, sie habe in die Luft geschossen, akzeptiert werden. Die Rentnerin habe die Kinder nicht in Lebensgefahr gebracht, sondern sie erschrecken und ihnen zeigen wollen, wie sich ihr mitgeführter Hund bei Feuerwerk fühlt.

Beim Anklagepunkt Gefährdung des Lebens forderte sie einen Freispruch, ebenso von der einfachen Körperverletzung, da die Kinder keine objektiven Verletzungen davongetragen hätten. Schuldig sei ihre Mandantin allerdings wegen Nötigung und Verstoss gegen das Waffengesetz. Sie plädierte für eine bedingte Geldstrafe. Da die Steuerungsfähigkeit der Frau gemäss psychiatrischem Gutachten eingeschränkt war, reduziert sich diese um 75 Prozent. Es bleibe daher eine Geldstrafe von 750 Franken.

Die psychiatrische Gutachterin hielt fest, dass die Beschuldigte an Depressionen leidet. Als Selbstmedikation konsumierte sie Cannabis, auch vor der Tat, was gerichtsmedizinisch bestätigt ist. Die Psychiaterin attestierte der Frau eine schwer beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit.

Im Zusammenhang mit ihrer Depression, schlaflosen Nächten und dem von ihr gehüteten Hund, der unter dem Feuerwerk litt, sei sie in eine Verzweiflung geraten. Von der Frau, die ihre Therapie freiwillig weitergeführt, gehe keine grosse Rückfallgefahr aus.

Rentnerin entschuldigt sich bei Kindern

Die 70-Jährige brach vor Gericht in Tränen aus. «Ich möchte mich gerne entschuldigen. Es ist mir bis heute nicht verständlich, wieso ich das tat und es tut mir leid für die Kinder». Sie schäme sich dafür. Nach dem Vorfall habe sie deswegen während zwei Jahren kaum mehr das Haus verlassen. Mittlerweile mache sie wenigstens wieder die Einkäufe selbst.

Sie habe eine «grosse Wut» gespürt, da der von ihr gehütete Hund verängstigt gewesen sei über die Knallerei. Dabei sei sie auf die «Schnapsidee» gekommen, ihre geladene Pistole zuhause zu holen, sagte sei weiter. Sie habe schon suizidale Gedanken gehabt und die Pistole deshalb aufbewahrt. Vor einigen Jahren habe sie in einem Schiesskeller geübt.

Einer der Richter wollte von ihr wissen, weshalb sie die Pistole mit Munition transportiert habe. Sie hätte wissen müssen aus dem Training, dass dies verboten ist. Ebenfalls fragte er, weshalb sie zuerst gegenüber den Vätern der Kinder gesagt haben soll, sie habe bloss eine Schreckschusspistole verwendet. Die Rentnerin gab an, sich nicht mehr erinnern zu können. «Ich wollte, dass die Knallerei aufhört», sagte sie weiter.

Der Vater des einen Jungen wohnte dem Prozess bei und reagierte mit Kopfschütteln auf manche Antworten der Beschuldigten. Die drei Kinder litten unter Ohrenschmerzen und einen Tinnitus. Sie mussten am Tag der Tat zwecks Abklärung das Kinderspital aufsuchen.

Das Dreiergericht wird das Urteil am Mittwochnachmittag verkünden. Es gilt die Unschuldsvermutung. (dab/sda)

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34 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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001243.3e08972a@apple
26.05.2026 07:21registriert Juli 2024
Immerhin hat sie die Welt aus Sicht der Tiere anschaulich erklärt… 😀

/s
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Squawk 7700
26.05.2026 08:48registriert Mai 2025
"Emotional aufgeladen"

Hätte sie die Waffe nicht in der Kommode, sondern im Schützenhaus gelagert, dann hätte sie sich auf dem Weg dort hin wieder emotional entladen und hätte jetzt keine Probleme.

Waffen zuhause zu lagern ist einfach nicht Sinnvoll. Das kann jedem mal passieren, dass er in eine emotionale Schieflage gerät. Entschuldigt dann aber das Handeln nicht.
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Lil Buoy aka Yung Speedo
26.05.2026 07:38registriert März 2020
Es gilt die Unschuldsvermutung… yeah, right.

Verstehe dass die Floskel rechtlich nötig ist… sinnvoll ist sie hier definitiv nicht.
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