Schweiz

Kommissionen verlangen Volks- und Ständemehr für Bilaterale III

Kommissionen verlangen Volks- und Ständemehr für «Bilaterale III»

22.05.2026, 12:1822.05.2026, 14:59

Volk und Stände sollen Ja sagen zu den «Bilateralen III». Das neu ausgehandelte EU-Vertragspaket soll mit einem Übergangsartikel in der Verfassung verknüpft werden. Die Nationalratskommission unterstützt dieses Vorgehen der Ständeratskommission.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates beantragt mit einer parlamentarischen Initiative, die Genehmigung des Vertragspakets in einer Übergangsbestimmung in der Verfassung vorzusehen. Die Schwesterkommission des Nationalrates (SPK-N) schloss sich mit 15 zu 10 Stimmen diesem Vorgehen an.

Verträge mit verfassungsrechtlichem Charakter

Es sei sicherzustellen, dass die zur Umsetzung der Abkommen nötigen Erlasse und Gesetzesänderungen nur in Kraft treten, wenn die Verfassungsänderung von Volk und Ständen angenommen worden ist, heisst es im Initiativtext unter anderem.

Diese Klarstellung in der Verfassung erlaube eine Abstimmung von Volk und Ständen, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag zum Kommissionsentscheid. Die grosse Bedeutung des Vertragspakets rechtfertige das. Die Verträge hätten verfassungsrechtlichen Charakter.

Alternative soll geprüft werden

Allerdings findet eine Mehrheit der SPK-N, dass ein obligatorisches Referendum sui generis zu den EU-Verträgen der einfachere Weg wäre, damit Volk und Stände darüber abstimmen könnten. Mit 16 zu 9 Stimmen verlangt sie deshalb, dass die Ständeratskommission diese Alternative zur Verfassungsänderung vertieft prüft.

Eine Minderheit der SPK-N lehnt die Initiative der SPK-S ab. Mit einer Verfassungsänderung könnten die Abkommen und die Umsetzungsgesetzgebung nicht in einem Paket zur Abstimmung gebracht werden, heisst es dazu. Innerstaatliche Kompromisse, etwa zum Lohnschutz und damit die Bilateralen III, würden so gefährdet.

Der Minderheit stellt sich auch die Frage, weshalb die selben Personen ein Referendum sui generis als verfassungsmässig bezeichnen und gleichzeitig eine Verfassungsänderung forderten. (sda)

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117 Kommentare
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Beyeler
22.05.2026 12:24registriert Oktober 2016
Amerikanische Verhältnisse. Kleine konservative Stände/ Staaten können der (eventuellen) (Volks)mehrheit den Willen aufzwingen und die Abstimmungsmehrheit durch ein quasio Vetorecht kippen.

In der heutigen Zeit wäre es sinnvoller dies anzupassen. Gewichtung der Stände oer ähnliches. Als die Regelung beschlossen wurde, war die Welt und die Bevölerungsverteilung noch komplett anders.
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goodbunny
22.05.2026 13:04registriert Februar 2026
Das ist ja mal eine ganz grosse Überraschung, wenn man sich die SPK-Mitglieder anschaut. Darin sind so illustre Namen wie Glarner, der kleine Fischer, Addor, Rutz oder Friedli. Dass dort nichts Konstruktives rauskommen kann finde ich gar nicht mal so erstaunlich.
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Überdimensionierte Riesenshrimps aka Reaper
22.05.2026 13:22registriert Juni 2016
Also werden einfach hinter dem Rücken des Abgelehnte Initiativen (Staatsverträge vors Volk) durchgedrückt.
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