Schritte von Bern wegen der Nicht-Anerkennung von Schweizer Medizinalprodukten in der EU und Ausschaffungen nach Belarus: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen. Die Schlagzeilen in nicht verifizierten Meldungen:
Mit den von der EU nicht mehr anerkannten Schweizer Medizinalprodukten muss sich - auf Antrag der Schweiz - die zuständige Schlichtungsstelle befassen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bestätigte der «SonntagsZeitung», dass die Schweiz die Einberufung des gemischten Ausschusses beantragt habe. Ziel ist, dass die EU die meisten Produktezertifikate weiterhin anerkennt.
Das Seco stützt sich laut Zeitungsbericht auf Gutachten des europäischen Medtech-Branchenverbandes, die das Vorgehen von Brüssel als nicht rechtens bezeichnen. Es verstosse gegen EU-Recht, WTO-Recht und gegen das spezifische Abkommen über technische Handelshemmnisse im Medtech-Bereich. Setzt sich die Schweiz durch, könnte sich dies auf Drohungen der EU auswirken, auch andere Verträge nicht aufzudatieren, so lange es mit der Schweiz kein Rahmenabkommen gebe.
Die Medtech-Branche ist stark auf Exporte ausgerichtet und leidet unter dem politischen Streit um das gescheiterte Rahmenabkommen.
Trotz Flugboykott hat die Schweiz mit einem Sonderflug abgewiesene Asylsuchende nach Belarus ausgeflogen. Für solche Staatsflüge gelte der Boykott nicht, sagte ein Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM) der «NZZ am Sonntag». Wie viele Personen mit dem Flug ausgeschafft worden sind, gab das SEM nicht bekannt.
Ihre Asylverfahren seien rechtskräftig abgeschlossen. Der Armee-Jet, dessen Bild auf Twitter geteilt worden war, startete am Mittwoch in Dübendorf ZH und flog via Genf und Vilnius nach Minsk und wieder zurück in die Schweiz. In Vilnius und in Minsk seien Leute ausgestiegen, sagte der SEM-Sprecher. Belarus wird laut Zeitungsbericht nicht mehr angeflogen, nachdem die dortigen Behörden im Mai ein Passagierflugzeug, das von Griechenland unterwegs nach Litauen war, zur Landung in Minsk gezwungen hatten.
Der belarussische Oppositionelle Roman Protassewitsch, der in der Maschine gesessen hatte, wurde in Minsk festgenommen.
Mit einem Think Tank zu ethischen Fragen wollen liberale Persönlichkeiten Argumenten der Linken, aber auch von Vertretern von Kirchen und Hilfswerken entgegentreten. Heissen wird der Think Tank Liberethica, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Er will liberale Perspektiven auf ethische Fragen in Wirtschaft und Politik erarbeiten.
Am 1. Oktober wird in Bern die Geschäftsstelle eröffnet. Dem Gremium gehören unter anderen der frühere UBS-Konzernchef Peter Wuffli, Gerhard Schwarz, Präsident der Progress Foundation, der Gastrounternehmer Rolf Hiltl, der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri oder Maja Ingold, die frühere Zürcher EVP-Nationalrätin und Stiftungsrätin von Brot für alle, an.
Die Wissenschaft vertritt Philipp Aerni, Direktor des Zentrums für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit der Uni Zürich. Mit dem Gstaader Pfarrer Bruno Bader ist auch ein Kirchenvertreter mit an Bord. Liberethica wird mit Beiträgen von Privaten, Stiftungen und Firmen finanziert.
Vertreter aus rund 130 Staaten haben sich Anfang Juli auf einen globalen Mindeststeuersatz von 15 Prozent für weltweit tätige Unternehmen geeinigt. Das ist mehr als viele Kantone verlangen, wie die «SonntagsZeitung» schreibt.
Vor diesem Hintergrund fordern die Verbände Economiesuisse und Swissholdings staatliche Beihilfen und Subventionen, um die höheren Steuern zu kompensieren. Mit einer «Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen» werde der Steuern-Standortvorteil der Schweiz ganz oder teilweise wegfallen, schreiben sie in einem Arbeitspapier ans Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF).
Vertreter der Linken kommentieren die Forderungen als «unhaltbare Versuche, eine gerechtere Besteuerung auszuhebeln». Staatliche Subventionen an Unternehmen, die Gewinne schrieben, seien ein No-Go, sagte SP-Fraktionschef Roger Nordmann. Das SIF wollte sich nicht zur Frage äussern, welchen Status das Papier der Verbände in der Bundesverwaltung hat.
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona muss sich im Oktober ein Mann aus dem Kanton St. Gallen verantworten. Wie der «SonntagsBlick» gestützt auf die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft berichtet, betrieb der Beschuldigte zwischen Februar 2018 und Oktober 2019 mit einer Ein-Mann-Medienagentur Propaganda für die Terrormiliz Islamischer Staat.
Dutzendfach habe er Bilder und Videos von Gräueltaten gespeichert und verschickt, zitierte die Zeitung aus der Anklageschrift. Mitteilungen des IS soll der Mann aus dem Arabischen ins Englische übersetzt und sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Der Anwalt des Beschuldigten wollte sich gegenüber der Zeitung nicht äussern. Er verwies auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung.
Das Bundesstrafgericht kündigt auf seiner Webseite eine Verhandlung wegen Verstosses gegen das Verbot von Al-Kaida und Islamischem Staat sowie verwandter Gruppierungen sowie wegen mehrfacher Gewaltdarstellungen an.
(aeg/sda)