UBS-Eigenkapital: Bundesrat hält an Grossteil der Forderungen fest
Die Landesregierung hat zentrale Entscheide zur Regulierung systemrelevanter Banken gefällt – mit direkten Folgen für die UBS. In einem Punkt bleibt sie hart, in einem kommt sie der Bank weit entgegen.
Trotz grossem Widerstand hält der Bundesrat daran fest, dass die UBS ihre ausländischen Tochtergesellschaften künftig mit 100 Prozent «hartem» Eigenkapital unterlegen muss. Heute kann rund die Hälfte fremdfinanziert werden. Der Fall CS 2023 habe gezeigt, dass dies «ungenügend» sei, hält die Regierung fest. Die Bank habe sich deswegen nicht aus eigener Kraft stabilisieren können. Die Massnahme soll die Stabilität des Finanzplatzes stärken. Zudem werde «ein möglicher Schaden für die Steuerzahlenden vermindert.» Der Ball liegt nun im Parlament: Es kann ab Sommer 2026 über die neuen Eigenmittelregeln beschliessen. Allenfalls kommt es gar zu einer Volksabstimmung.
Eigenmittel um 9 Milliarden US-Dollar
Bei der Eigenmittelverordnung und damit der Frage, was die Bank an das Eigenkapital anrechnen kann, kommt der Bundesrat der UBS hingegen weit entgegen – und berücksichtigt dabei auch die negativen Antworten aus der Vernehmlassung sowie die Kritik aus dem Parlament. Software darf weiter zum Kapital gezählt werden, wird aber schneller abgeschrieben – spätestens nach drei Jahren. Der Bundesrat orientiert sich damit an der EU-Regelung und verzichtet auf einen «Swiss Finish». Gar keine Verschärfung gibt es bei den latenten Steueransprüchen. Die Eigenmittelverordnung trifft auf Anfang 2027 in Kraft – wobei für die Softwareregel eine Übergangfrist von zwei Jahren gilt.
Was heisst das nun für die UBS? Die Bank muss – Stand heute - ihre harten Eigenmittel um 9 Milliarden US-Dollar aufstocken – dafür hat sie voraussichtlich bis 2035 Zeit.

