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UBS-Eigenkapital: Bundesrat hält an den meisten Forderungen fest

Munich Branch UBS Europe The UBS Europe SE branch stands at Europaplatz in Munich, Germany, on April 12, 2025. UBS Group AG is a multinational investment bank and financial services company headquarte ...
Die UBS soll Beteiligungen an ausländischen Töchtern voll mit hartem Eigenkapital unterlegen müssenBild: www.imago-images.de

UBS-Eigenkapital: Bundesrat hält an Grossteil der Forderungen fest

Seit Monaten tobt ein Streit zwischen der UBS und dem Bundesrat um die künftigen Eigenmittelvorschriften für die Grossbank. Heute hat die Landesregierung wichtige Entscheide gefällt.
22.04.2026, 16:0022.04.2026, 17:11

Die Landesregierung hat zentrale Entscheide zur Regulierung systemrelevanter Banken gefällt – mit direkten Folgen für die UBS. In einem Punkt bleibt sie hart, in einem kommt sie der Bank weit entgegen.

Trotz grossem Widerstand hält der Bundesrat daran fest, dass die UBS ihre ausländischen Tochtergesellschaften künftig mit 100 Prozent «hartem» Eigenkapital unterlegen muss. Heute kann rund die Hälfte fremdfinanziert werden. Der Fall CS 2023 habe gezeigt, dass dies «ungenügend» sei, hält die Regierung fest. Die Bank habe sich deswegen nicht aus eigener Kraft stabilisieren können. Die Massnahme soll die Stabilität des Finanzplatzes stärken. Zudem werde «ein möglicher Schaden für die Steuerzahlenden vermindert.» Der Ball liegt nun im Parlament: Es kann ab Sommer 2026 über die neuen Eigenmittelregeln beschliessen. Allenfalls kommt es gar zu einer Volksabstimmung.

Eigenmittel um 9 Milliarden US-Dollar

Bei der Eigenmittelverordnung und damit der Frage, was die Bank an das Eigenkapital anrechnen kann, kommt der Bundesrat der UBS hingegen weit entgegen – und berücksichtigt dabei auch die negativen Antworten aus der Vernehmlassung sowie die Kritik aus dem Parlament. Software darf weiter zum Kapital gezählt werden, wird aber schneller abgeschrieben – spätestens nach drei Jahren. Der Bundesrat orientiert sich damit an der EU-Regelung und verzichtet auf einen «Swiss Finish». Gar keine Verschärfung gibt es bei den latenten Steueransprüchen. Die Eigenmittelverordnung trifft auf Anfang 2027 in Kraft – wobei für die Softwareregel eine Übergangfrist von zwei Jahren gilt.

Was heisst das nun für die UBS? Die Bank muss – Stand heute - ihre harten Eigenmittel um 9 Milliarden US-Dollar aufstocken – dafür hat sie voraussichtlich bis 2035 Zeit.

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Die beliebtesten Kommentare
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Scrat
22.04.2026 16:37registriert Januar 2016
Die UBS-Bankster wollen also keine Vorschriften und Schalten/Walten wie sie wollen? Dann sollen sie konsequent sein und auch das Risiko vollständig alleine tragen: keine Rettung mehr durch Staat/Steuerzahler, und auch die Einlagesicherung für ihre Kunden sollen sie selbst sicherstellen. Wer dann noch mit denen geschäftet, ist selbst schuld.
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aspy
22.04.2026 16:04registriert Februar 2025
Der Bundesrat bleibt hart bei den Auslandtöchtern - dafür braucht es ein Gesetz und die Zustimmung im Parlament und ev. vor dem Volk. Da geit nu viu Wasser dr Bach abe. Oder auch. Das Gesetzt wird sicher "verwässert"
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