Im seit Jahren schwelenden Streit des Uhrenherstellers Swatch mit der Grossbank UBS hat das Bundesgericht den Entscheid des Zürcher Handelsgerichts gestützt. Die Anlageempfehlungen der UBS im Mai und Juni 2007 seien angemessen gewesen, so die Begründung.
Zudem seien die Swatch-Verantwortlichen selbst erfahrene Manager. Es sei daher nicht notwendig gewesen, dass die UBS sie auf die üblichen Marktrisiken und die Möglichkeit eines substanziellen Verlusts aufmerksam gemacht habe, erklärte das Bundesgericht am Donnerstag.
Die Swatch hatte im Jahr 2011 beim Zürcher Handelsgericht Klage gegen die Grossbank UBS wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht eingereicht. Swatch forderte von der UBS 24,8 Mio. Fr. Schadenersatz plus Zinsen, wegen schwerer Anlageverluste im Zuge der Finanzkrise 2008.
Swatch hatte im Mai und im Juni 2007 auf Anraten der UBS Anteile an einem Anlagefonds erworben, die damals etwa 46,9 Mio. Fr. wert waren. Wegen des wenig später beginnenden Absturzes der weltweiten Finanzmärkte schrumpfte der Wert dieses Fonds massiv.
Swatch machte die UBS mitverantwortlich für den Verlust. Eine entsprechende Schadenersatzklage wies das Handelsgericht Zürich im April 2014 zurück. Swatch zog den Fall daraufhin ans Bundesgericht weiter, wo das Unternehmen nun ebenfalls abgeblitzt ist.
Swatch reagiert mit Bedauern auf den Entscheid der Bundesrichter. Das Urteil begünstige die Investmentbanken und sei zum Nachteil vor allem für kleine Privatanleger. Weil der Prozess verloren ging, muss Swatch die Gerichtskosten in Höhe von 65'000 Franken, sowie 150'000 Franken Anwaltskosten der UBS übernehmen. (whr/sda)