Kommission will bei Steuervorlage Ausgleich über die AHV

Kommission will bei Steuervorlage Ausgleich über die AHV

16.05.2018, 10:44

Eine grössere Verhandlungsmasse soll der Steuervorlage 17 zum Durchbruch verhelfen: Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) schlägt vor, die Steuerausfälle bei der AHV auszugleichen.

Der Bundesrat hat einen sozialen Ausgleich über die Familienzulagen vorgeschlagen. Es brauche eine Kompensation, sagte Kommissionspräsident Pirmin Bischof (CVP/SO) am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Nach Ansicht der WAK sei eine Erhöhung der Familienzulagen aber ungenügend, weil davon nur ein Teil der Bevölkerung profitiere.

Stattdessen hat sich die Kommission einstimmig auf den Grundsatz geeinigt, dass für jeden Steuerfranken, der durch die Steuervorlage 17 entfällt, ein Franken in die AHV fliessen soll. Bei der Berechnung stützt sie sich auf die vorläufigen Umsetzungsprojekte der Kantone. Unter dem Strich würden sich die Steuerausfälle auf knapp 2 Milliarden Franken belaufen.

Ausweitung der Kampfzone

Dafür sollen im Rahmen der Steuervorlage 17 rund 2.1 Milliarden in die AHV fliessen. 1.2 Milliarden Franken kämen von 3 zusätzlichen Lohnpromille, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber je hälftig tragen sollen, 520 Millionen Franken würde die Zuweisung des ganzen Demografieprozents an den AHV-Fonds beitragen, 385 Millionen Franken die Erhöhung des Bundesbeitrags an die AHV.

Mit dieser Lösung würde sich das Parlament den Gefallen tun, den Druck von der AHV zu nehmen, so dass für die Sanierung etwas mehr Zeit bliebe. Die Ständeratskommission glaubt ausserdem, dass die Vorlage mit einem Ausgleich bei der AHV in einer Volksabstimmung bessere Chancen hat als mit höheren Kinderzulagen. «Die Frage ist, wo mehr Zustimmung bei der Stimmbevölkerung zu erwarten ist», sagte Bischof.

Für alle etwas

Einen Kuhhandel bietet die WAK aber nicht nur dem Volk, sondern auch den potenziellen Gegnern der Steuervorlage an. Die Linke will sie an Bord holen, indem ein Makel der Unternehmenssteuerrefom II teilweise getilgt wird: Das damals eingeführte, hoch umstrittene Kapitaleinlageprinzip soll so angepasst werden, dass steuerfreie Kapitalausschüttungen nur noch in einem bestimmten Verhältnis zu steuerbaren Dividendenzahlungen erfolgen dürfen.

Die Unternehmen möchte die Kommission mit einer tieferen Dividendenbesteuerung gewinnen. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass Dividenden zu mindestens 70 Prozent besteuert werden müssen. Nach dem Willen der WAK sollen es beim Bund 70 Prozent sein, auf Ebene Kanton hingegen nur 50 Prozent.

Schliesslich bringt die Kommission auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer wieder ins Spiel, die beim Absturz der Unternehmenssteuerreform III eine Rolle gespielt hatte. Davon sollen aber nur Hochsteuerkantone profitieren - zwei oder drei, wie Bischof sagte. Um welche es sich handelt, wollte er nicht preisgeben. Klar ist lediglich, dass der Kanton Zürich profitiert, was die Chancen der Vorlage deutlich erhöhen dürfte.

Laut Bischof handelt es sich um Eckwerte. Die Kommission habe einstimmig zugestimmt, betonte der Kommissionspräsident. Die übrigen Punkte der Steuervorlage 17 wird die Kommission Ende nächster Woche behandeln, so dass sich der Ständerat in der Sommersession damit befassen kann. (sda)

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