Das bedeutet der Ausstieg der USA aus der OECD-Mindeststeuer für die Schweiz
Nun ist es offiziell: Die USA – einst Treiberin der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für Grosskonzerne – verabschieden sich aus dem System. Die 145 OECD-Staaten haben sich mit den USA auf neue Regeln verständigt.
Wie sieht die Einigung zwischen den USA und der OECD aus?
Ziel der OECD-Mindestbesteuerung ist, dass alle Grossunternehmen ab einem Umsatz von 750 Millionen Euro ihre Gewinne zu mindestens 15 Prozent versteuern. Wird dieser Satz in einem Land unterschritten, können andere Staaten zugreifen und die fehlenden Steuern erheben. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass die Staaten einen Anreiz haben, die Mindeststeuer selbst durchzusetzen – weil sie sonst Steuereinnahmen an andere Länder verlieren.
In den Augen von US-Präsidenten Donald Trump stellt die Mindestbesteuerung einen unzulässigen Eingriff in die Souveränität seines Landes dar. Und er hat sich durchgesetzt: US-Konzerne unterliegen künftig nicht mehr der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent. Die OECD akzeptiert das amerikanische Steuersystem als gleichwertig.
Auch die USA kennen eine Art Mindestbesteuerung. Allerdings müssen die Unternehmen global betrachtet einen Mindeststeuersatz erreichen und nicht in jedem einzelnen Land. Experten sind sich einig, dass die neue Regelung US-Konzerne besserstellt und europäische Länder weiter an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.
Was bedeutet die Einigung für die Schweiz?
Für die Schweiz ändert sich nicht viel. Die Schweiz erhebt eine nationale Ergänzungssteuer, falls die Steuerbelastung für Grosskonzerne in einem Kanton unter 15 Prozent liegt. Diese nationale Ergänzungssteuer wird auch künftig bei Tochtergesellschaften von US-Firmen in der Schweiz erhoben. In diesem Punkt hat sich die Regierung Trump nicht durchgesetzt. Allerdings kann die Schweiz – wie auch alle anderen Mindeststeuerstaaten – nicht mehr zugreifen, falls ein US-Unternehmen in einem Land nicht zu 15 Prozent besteuert wird.
Nicht tangiert von der Regelung sind Tochtergesellschaften von Schweizer Unternehmen, die in den USA tätig sind. Für sie gilt weiterhin die Mindeststeuer von 15 Prozent.
Wird die Mindeststeuer gestärkt oder geschwächt?
Nach der Ausstiegs-Ankündigung der USA keimte in gewissen Kreisen die Hoffnung auf, dass das System der Mindestbesteuerung implodiert. Denn die Schweiz hat sich nur widerwillig angeschlossen: Es blieb ihr als Kleinstaat mit international ausgerichteter Wirtschaft keine andere Wahl.
Wie die Einigung zwischen den USA und den übrigen OECD-Staaten zeigt, ist die Mindestbesteuerung nicht tot. Ob sie geschwächt oder gestärkt wird, dazu gibt es verschiedene Sichtweisen.
Einerseits zeigt sich, dass die EU – allen voran Deutschland und Frankreich – sowie Grossbritannien und Australien nach wie vor ein grosses Interesse an der Mindestbesteuerung haben. Diese Staaten haben die Fronten geschlossen und auf einen Kompromiss mit den USA hingewirkt. Die Sonderlösung für die USA führt dazu, dass die US-Regierung nun gut mit der OECD-Mindestbesteuerung leben kann. Sie ist davon nicht mehr stark tangiert und wird sie auch nicht mehr infrage stellen.
Andererseits wird mit dem neuen Regelwerk auch anderen Staaten die Möglichkeit eingeräumt, Ausnahmen von der Mindeststeuer zu erreichen, wie Frank Marty, Steuerexperte bei Economiesuisse, sagt. Darauf haben etwa China und Indien hingewirkt. Sie wollen, dass die Mindeststeuer von 15 Prozent nicht mehr für die inländischen Gewinne ihrer Grosskonzerne gilt. Zwar verlangt die OECD eine mit der Mindeststeuer vergleichbare Steuer. Andere Staaten sollen aber auf keinen Fall zugreifen können, die Gewinne sollen vor einer Strafsteuer geschützt sein. Ob die OECD diese Ausnahmen gewährt, wird sich weisen. Staaten können sich dafür bewerben, wenn sie darlegen können – analog zu den USA –, dass ihr Steuersystem gleichwertig ist.
Frank Marty beobachtet eine Entwicklung Richtung zweigeteilte Welt: in eine mit und eine ohne OECD-Mindestbesteuerung. Er sagt: «Man kann sich dann schon fragen, ob eine Steuer, die derart selektiv angewandt wird, noch genügend Legitimation hat.»
Gibt es auch eine gute Nachricht für die Schweiz?
Ja, darauf weist SwissHoldings hin, der Verband der multinationalen Unternehmen in der Schweiz. Mit den neuen OECD-Regeln erhalten die Staaten nämlich die Möglichkeit, neue Massnahmen einzuführen, um die Steuerbelastung auf unter 15 Prozent zu senken.
Konkret können Unternehmen Lohnkosten von 5,5 Prozent oder Abschreibungen auf Sachanlagen wie Maschinen künftig vom geschuldeten Steuerbetrag abziehen. Dazu ein Beispiel: Ein Unternehmen muss 15 Prozent Gewinnsteuer abliefern, das entspricht 150 Millionen Franken. Es kann nun aber Lohnkosten von 20 Millionen Franken geltend machen. Das heisst, die Steuerbelastung sinkt auf 130 Millionen Franken und damit unter den Mindeststeuersatz.
Falls die Schweiz, respektive die Kantone, diese neuen Steueranreize einführen, würden jene Unternehmen profitieren, die hier viel gutbezahlte Jobs oder hochwertige Produktionsanlagen haben. Sprich: Unternehmen mit Substanz. Mit der Umsetzung solcher Massnahmen könnte die Schweiz gemäss Martin Hess von Swissholdings für verschiedene Industriesektoren ihre Standortattraktivität wiederherstellen und gewisse Nachteile des Hochpreislands Schweiz wettmachen.
Keine Lösung sind sie hingegen für jene Kantone, die in den letzten Jahren grosse US-Konzerne angesiedelt haben, die in der Schweiz wenig Personal beschäftigen und hier vor allem ihre Patente verwalten. Das sind zwar sehr einträgliche Steuerzahler – aber eben ohne viel Substanz. Für sie wird die Heimat USA mit der neuen OECD-Regelung sicher wieder zu einer attraktiven Option.
Wie geht es nun weiter?
«Die Wirtschaft hat ein grosses Interesse, dass die Schweiz die Möglichkeiten für diese neuen Steueranreize prüft», sagt Martin Hess. Allerdings hegt er auch Befürchtungen, dass die Prozesse in der Schweiz zu lange dauern. Gesetzesänderungen benötigen in der Schweiz gut und gerne fünf bis sieben Jahre. Direkte Konkurrenten wie Irland, die Niederlande oder und Singapur können solche Änderungen viel rascher umsetzen. Die neuen Steueranreize seien damit nicht nur eine Chance, sondern in zeitlicher Hinsicht auch eine Gefahr für die Schweiz, da die meisten anderen Staaten viel schneller agieren dürften, so Hess. (aargauerzeitung.ch)
