Polizisten sind am Mittwochmorgen in Ennetbürgen aufgekreuzt, haben den umstrittenen Krienser Prediger Abdulrahman O. festgenommen und dessen Wohnung durchsucht. Im Laufe des Tages konnte er der Luzerner Staatsanwaltschaft seine Version erzählen, wie der Tages-Anzeiger online am Mittwochabend berichtete. Diese wird keine Untersuchungshaft beantragen, womit der Iraker schon bald wieder auf freiem Fuss sein dürfte. Die Ermittlungen laufen aber dennoch weiter.
Abdulrahman O. soll an einer Predigt im August in der Krienser Dar-Assalam-Moschee die rund 60 Zuhörer dazu aufgefordert haben, ihre Ehefrauen bei widerspenstigem Verhalten mit Hilfe von Schlägen zu disziplinieren. Dies, wenn andere Massnahmen wie Gespräche oder das Verlassen des Ehebetts nichts nützten.
Die Staatsanwaltschaft hat deshalb am Montag eine Untersuchung eingeleitet (wir berichteten). Es handle sich um ein Offizialdelikt. Untersucht wird der Straftatbestand öffentlicher Aufruf zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Erstmals hat sich am Mittwochabend die Islamische Gemeinde Luzern zu dem Fall geäussert. Dabei handelt es sich um die Dachorganisation aller Moscheen in der Region, auch Dar-Assalam gehört dazu. «Die IGL lehnt jegliche Art von Gewalt ab. Wir distanzieren wir uns von Predigten mit Aufruf zu Verbrechen und Gewalttätigkeit», wird IGL-Präsident Petrit Alimi in einer Medienmitteilung zitiert. Und weiter:
Wie es in der Mitteilung weiter heisst, leistet die IGL alle Arbeit auf Freiwilligenbasis, unentgeltlich und die gemeinsame Sprache ist Deutsch. «Die Integration in der Schweiz bzw. dem Kanton Luzern zu fördern, ist unser Ziel.» Dabei stünden sie vor Herausforderungen der Professionalisierung: «Beispielsweise empfehlen wir den Moscheen, Predigten im Vorfeld zu prüfen und diese mit Audioaufnahmen zu dokumentieren», so IGL-Präsident Petrit Alimi.
Auf nächste Woche hat die IGL eine Medienkonferenz angekündigt. Sie wird in den Räumen der Dar-Assalam-Moschee in Kriens stattfinden.
Gerne hätte unsere Zeitung auch mit dem Eigentümer der Liegenschaft gesprochen, in dessen oberstem Geschoss sich die Moschee befindet. Doch sowohl in seinem Geschäft wie auch bei ihm zu Hause hiess es, er sei die ganze Woche nicht erreichbar.
Der Hauseigentümer hatte sich bereits 2015, als die Dar-Assalam-Moschee ebenfalls wegen radikaler Botschaften des gleichen Predigers Abdulrahman O. in die Schlagzeilen geraten war, in unserer Zeitung geäussert. Damals sagte er: