Schweiz
Abstimmungen 2020

Einbürgerung Schweiz: In diesen Kantonen gibt es strenge Regeln

Un homme tient un passeport biometrique Suisse dans le nouveau centre de biometrie au Flon ce vendredi 21 janvier 2011 a Lausanne. Ce centre va recolter les donnees biometriques pour les passeports su ...
Aufgrund welcher Voraussetzungen man den roten Pass erhält, regeln im Detail die Kantone. Bild: KEYSTONE

Aargau ist nicht allein: In diesen Kantonen sind die Einbürgerungshürden besonders hoch

Im Kanton Aargau gelten nach der gestrigen Abstimmung höhere Hürden für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Wer den roten Pass will, darf während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. In zwei anderen Kantonen gelten ebenfalls strenge Regeln.
10.02.2020, 20:0311.02.2020, 12:04
Helene Obrist
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Schweizerin und Schweizer zu werden ist nicht ganz einfach. Um den roten Pass zu kriegen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Im Kanton Aargau wurden die Bedingungen am Sonntag verschärft. Mit 101'716 Ja- zu 55'238 Nein-Stimmen hiess die Aargauer Stimmbevölkerung eine Verschärfung des Einbürgerungsgesetzes gut. Wer Schweizerin oder Schweizer werden will, darf während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben.

Die Stimmberechtigten bestätigten damit die von den bürgerlichen Parteien im Kantonsparlament beschlossene Verschärfung der Vorgaben des Bundes. Der Bund schreibt seit 2018 eine Wartefrist von drei Jahren vor. Der Aargau führte diese Frist bereits 2012 ein. Neu werden Ausländerinnen und Ausländer nicht eingebürgert, wenn sie in den zehn Jahren unmittelbar vor der Gesuchstellung Sozialhilfe erhalten haben.

Auch während des Verfahrens darf keine Sozialhilfe bezogen werden. Wer alles zurückbezahlt hat, muss nicht so lange warten – und für Härtefälle gibt es eine Ausnahmeregelung. Der Kanton Aargau ist nicht der erste Kanton mit schärferen Regulierungen. Auch im Kanton Bern kennt man eine Wartefrist von zehn Jahren.

Im Kanton Graubünden muss die in den vorausgegangen zehn Jahren bezogene Sozialhilfe zurückbezahlt sein. In den Kantonen Basel-Landschaft, Thurgau und Nidwalden gilt eine Frist von fünf Jahren. Die Kantone Zürich und Luzern übernahmen die Bundesvorgabe von drei Jahren.

Neben den Sozialhilfebezügen spielt auch die Dauer des Aufenthalts in einem Kanton eine Rolle bei der Einbürgerung. Auch hier gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Kantonen.

In den Kantonen Bern, Waadt, Neuenburg, Jura, Zürich und Schaffhausen muss man während zwei Jahren gelebt haben, um sich auf den roten Pass zu bewerben. Im Kanton Solothurn sind es vier Jahre, im Kanton Tessin, Freiburg, Luzern und Appenzell Ausserrhoden drei. Alle restlichen Kantone verlangen eine Wohnsitzfrist von fünf Jahren.

Mit Material der sda

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59 Kommentare
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Reto Schnurrenberger-Stämpfler
10.02.2020 21:21registriert Dezember 2019
Kann mir nicht vorstellen, dass bei den reichen Säcken die sich in der Schweiz niederlassen und das Bürgerrecht beanspruchen auch so detailliert eruiert wird.
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Garp
11.02.2020 00:29registriert August 2018
Ein schweizer Pass ist ja _national_ , das wäre darum auf Bundesebene zu regeln. Ist nur logisch.
Es darf nicht sein, dass Kantone das machen und es je nach Kanton so unterschiedliche Regeln gibt. Da muss man schleunigst nachbessern.
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Snowy
10.02.2020 20:43registriert April 2016
Ist eine Frage der Zeit, bis andere Kantone nachziehen.

Wenn man die Thematik zu Ende denkt, kommt man unweigerlich zum Schluss, dass die Schweiz kurz- und mittelfristig nur zwei Möglichkeiten hat:

Eindämmung der Armutsmigration oder Sozialstaatabbau.

https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick-die-migration-muss-reguliert-werden-wenn-wir-den-sozialstaat-erhalten-wollen-ld.1390734
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