Hafermilch darf nicht «Nicht-Milch» heissen – und schon gar nicht Hafermilch
Es begann mit einer Stichprobe in einer Zürcher Coop-Filiale im Jahr 2022. Einem Mitarbeiter des Kantonalen Labors fielen zwei Tetrapacks der Marke Alpro auf. Die Befürchtung: Der aufwendig gestaltete «Haferdrink» könnte mit Kuhmilch verwechselt werden.
Das Problem war die blau-weisse Vorderseite der Verpackung. Dort prangt der Spruch «SHHH… THIS IS NOT M💧LK», was sich auf Deutsch etwa als «Psst... das ist nicht Milch» liest, wobei das Wort Milch hervorgehoben und das ‹i› darin durch ein weisses Tropfen-Symbol ersetzt worden war. Wahrscheinlich war es dieser später in einem Urteil des kantonalen Verwaltungsgericht als «milchigweiss» beschriebene Tropfen in Kombination mit dem Wort «Milk», der quasi das Fass oder in diesem Fall die Milchkanne zum Überlaufen brachte.
In anderen Ländern steht die Not-Milk unbehelligt im Gestell
Das Zürcher Labor ordnete an, dass die Verpackungen aus den Gestellen der Supermärkte verschwinden müssen. Es war der Anfang eines Rechtsstreits durch alle Instanzen, der Ende März vom Bundesgericht beendet wurde. Das fünfköpfige Gremium entschied mit vier zu einer Stimme, dass Verwechslungsgefahr mit Kuhmilch bestehe und die Verpackung geändert werden muss.
Keine Rolle spielte, dass der Nahrungsmittelkonzern Danone, zu dem die Marke Alpro gehört, beteuert, dass kein einziger Konsument je wegen einer Verwechslung mit Kuhmilch reklamiert habe.
Das Urteil hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, weil es klarstellt, dass das Wort Milch – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht für Nahrungsmittel verwendet werden darf, die nicht aus dem Euter eines Säugetiers stammen. Auch nicht, und das ist neu, in verneinter Form.
Die Schweiz reguliert damit pflanzliche Ersatzprodukte strenger als andere Länder, in denen die Hafer-Not-Milk von Alpro bisher unbehelligt in den Regalen steht.
Das Missverständnis mit der Hafermilch: Der Begriff ist längst verboten
Das Urteil sorgte in den sozialen Medien für Aufregung. Auf der Plattform Linkedin äusserten sich mehrere Nutzer entsetzt darüber, dass Hafermilch nicht mehr Milch heissen dürfe. Dabei hat das Bundesgericht zu dieser Frage gar nichts Neues gesagt, sondern lediglich bisherige Rechtsprechung referiert.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen informiert die Kantone über die Sprachregeln für Lebensmittel. Bereits im Jahr 2020 machte es in einem Schreiben über «vegane und vegetarische Alternativen zu Lebensmitteln tierischer Herkunft» darauf aufmerksam, dass grundsätzlich Begriffe wie Milch, Molke, Rahm, Butter oder Buttermilch grundsätzlich nicht für rein pflanzliche Produkte verwendet werden dürfen.
Das gelte auch, «wenn der Name mit einer klarstellenden oder beschreibenden Angabe versehen ist, die sich auf die pflanzliche Herkunft des Erzeugnisses bezieht.» Hafermilch wird daher als «Haferdrink» angeschrieben, Mandelmilch als «Mandeldrink». Doch wie ist es mit der Erdnussbutter? Damit wären wir bei den Ausnahmeregeln und damit im Reich der Kuriositäten angelangt.
Die in der Schweiz gültigen Lebensmittel-Sprachregeln basieren auf Beschlüssen der Europäischen Kommission. Diese gewährt Ausnahmen für Produkte, die «aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt» sind, oder wenn die strittige Bezeichnung «eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft» dient.
Diese Ausnahmen sind für jede Sprache einzeln aufgelistet. Das führt dazu, dass Mandelmilch in der Deutschschweiz nicht als Mandelmilch angeschrieben werden darf, im Tessin aber als «Latte di mandorla». Bei Erdnussbutter ist es umgekehrt. Der Begriff ist in der Deutschschweiz erlaubt und auch auf Französisch darf Erdnussbutter als «Beurre de cacahouète» angeschrieben werden. Der italienische Begriff «burro d'arachidi» hingegen findet sich zwar im Deutsch-Italienisch-Wörterbuch und in Online-Shops, nicht aber auf Verpackungen. Dort steht «Crema di arachidi» Zum Vergleich: Der Begriff Kakaobutter ist in allen Landessprachen erlaubt.
Was ist mit Ostereiern, die aus Schokolade sind?
In diesen Ostertagen macht eine Ausnahme, die sich die Dänen ausbedungen haben, bei flüchtiger Lektüre stutzig. Im Dänischen ist das Wort «Osterejer» ausdrücklich erlaubt. Das ähnlich klingende «Ostereier» findet sich aber nicht auf der Liste der deutschen Ausnahmen. Allerdings bezieht sich die dänische Ausnahme auf Crevetten-förmige Käsechips, denn Osterejer hat weder mit Ostern, noch mit Eiern etwas zu tun. Es bedeutet Käsecrevetten. Falscher Alarm.
Falscher Alarm also. Doch zur Sicherheit fragen wir beim zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nach. Eine explizite rechtliche Grundlage fehle sowohl beim «Osterei» als auch beim «Schokoladenhasen» tatsächlich, heisst es in der Antwort. Zulässig seien die Festtagsklassiker trotzdem, weil die traditionelle Verwendung genau bekannt und die Gefahr einer Täuschung sehr gering sei.
Zentrales Kriterium bei den Sprachregeln im Supermarkt ist die Verwechslungsgefahr. Es ist darum gut möglich, dass ein weiss verpacktes Schokoladenei mit der Aufschrift «das ist kein Hühnerei», aus dem Verkehr gezogen würde – insbesondere wenn es in der Nähe der Hühnereier platziert wäre.
Umgekehrt stellt sich die Frage: Hätte der Inspektor des Zürcher Kantonallabors eine weniger provokative Alpro-Verpackung – etwa mit Haferähre statt eines weissen Tropfens – durchgehen lassen? Hätte das Bundesgericht dann gar nicht über die Nicht-Milch-Werbung entschieden? Hat Danone strengere Regeln also unnötig provoziert? Ein Sprecher des Lebensmittelkonzerns verneint die Frage. Früher oder später wäre über die Frage der Negativwerbung ohnehin vor Gericht gelandet.
Die Alpro-Verpackung soll nun angepasst werden. Ob die Schweiz ein eigenes Design bekommt oder gleich europaweit die Verpackungen angepasst werden, ist noch offen. (aargauerzeitung.ch)
