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Unschuldiger schmort zwölf Jahre in der Todeszelle – weil der US-Staatsanwalt Beweise unterschlug

Unschuldiger schmort zwölf Jahre in der Todeszelle – weil der US-Staatsanwalt Beweise unterschlug

Nach zwölf Jahren in einer texanischen Todeszelle ist ein 33-jähriger Schwarzer als Unschuldiger aus der Haft entlassen worden. Er war verurteilt worden, nachdem die Staatsanwaltschaft der Verteidigung einen Entlastungsbeweis verschwiegen hatte.
10.06.2015, 04:3110.06.2015, 08:21
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«Ich bin als Unschuldiger hierher gekommen und ich gehe als Unschuldiger wieder heraus», erklärte Alfred Dewayne Brown am Dienstag nach seiner Entlassung am Vortag. Er sei «sicher, dass es viele andere wie mich gibt». Sein Leben im Todestrakt verglich Brown mit einem «Hundezwinger». Er habe nicht einmal seine Tochter sehen können, die bei seiner Inhaftierung erst zwei Jahre alt war.

Zwölf Jahre durfte Alfred Dewayne Brown im Todestrakt seine Tochter nicht sehen.
Zwölf Jahre durfte Alfred Dewayne Brown im Todestrakt seine Tochter nicht sehen.Bild: David J. Phillip/AP/KEYSTONE

Nach Angaben des Zentrums für die Information über die Todesstrafe (DPIC) haben sich damit in den vergangenen vier Jahrzehnten in den USA bereits 154 zum Tode Verurteilte als unschuldig erwiesen. Brown war 2005 wegen des Mordes an einem Polizisten und an einem weiteren Menschen bei einem Bankraub 2003 schuldig gesprochen worden. Er hatte immer seine Unschuld beteuert.

Zur Tatzeit befand sich Brown allein in der Wohnung seiner Freundin. Ein Telefonat, das er geführt hatte, kurz nachdem er von dem Bankraub erfahren hatte, belegte aber, dass er die Tat nicht begangen haben konnte. Diese Information gab die Staatsanwaltschaft aber nicht an Browns Verteidiger weiter. 

Freundin sagte unter Druck aus

Die Freundin hatte offenbar unter Druck eines Beamten der Polizei von Houston – einem Kollegen des getöteten Beamten – gegen Brown ausgesagt, diese Aussage aber später widerrufen.

Der Fall Brown sei «ein weiteres beunruhigendes Beispiel der typischen Verhaltensweisen der Polizei und der Anklage, die zu oft bei Todesstrafen vorkommen», erklärte DPIC-Direktor Robert Dunham. (kad/sda/afp)

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