Japanisches Gericht genehmigt Neustart von zwei Atomreaktoren

Japanisches Gericht genehmigt Neustart von zwei Atomreaktoren

13.06.2017, 06:28

Mehr als sechs Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima hat ein japanisches Gericht am Dienstag die Wiederinbetriebnahme zweier Atomreaktoren genehmigt. Die Reaktoren 3 und 4 des Atomkraftwerks Genkai im Südwesten Japans dürften wieder ans Netz gehen.

Anwohner hatten versucht, aus Sicherheitsgründen eine einstweilige Verfügung gegen den Neustart der Reaktoren zu erreichen. Das Atomkraftwerk Genkai liegt hundert Kilometer nördlich der Präfektur Kumamoto, die im vergangenen Jahr von einem schweren Erdbeben erschüttert wurde. Die Anwohner werfen dem Betreiberkonzern Kyushu Electric Power vor, keine ausreichenden Massnahmen zum Schutz vor Naturkatastrophen zu treffen.

Nach der Katastrophe von Fukushima im März 2011 waren alle Atomanlagen in Japan abgeschaltet worden. Seitdem gelten schärfere Sicherheitsauflagen. 2015 wurden im Südwesten Japans die ersten zwei Reaktoren wieder ans Netz genommen. Mittlerweile sind landesweit wieder fünf in Betrieb. Erst vor einer Woche war ein Reaktor im Atomkraftwerk Takahama wieder hochgefahren worden.

Japan will bis zum Jahr 2030 bis zu 22 Prozent seiner Energie wieder aus Atomstrom beziehen. Dass die konservative Regierung von Ministerpräsident Shinzo Abe trotz Protesten der Bevölkerung zur Atomenergie zurückkehrt, hat in erster Linie wirtschaftliche Gründe: Japan kämpft vor allem wegen der hohen Kosten für fossile Brennstoffe mit Handelsdefiziten.

In Fukushima war infolge eines schweren Erdbebens und eines Tsunamis am 11. März 2011 das Kühlsystem ausgefallen, woraufhin es in mehreren Reaktoren zur Kernschmelze kam. Drei der sechs Reaktoren wurden bei der Katastrophe zerstört und das umliegende Gebiet radioaktiv verseucht. Die Aufräumarbeiten sollen noch vier Jahrzehnte dauern. Zehntausende Menschen mussten damals die verstrahlte Gegend in und um Fukushima verlassen. (sda/afp)

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