Kommission will Zuständigkeit für Waffenexporte nicht ändern

Kommission will Zuständigkeit für Waffenexporte nicht ändern

14.11.2018, 11:44

Der Bundesrat soll weiterhin über die Kriterien zur Bewilligung von Waffenexporten entscheiden. Das will die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK). Sie lehnt es ab, die Kompetenz dem Parlament zu übertragen.

Mit 10 zu 3 Stimmen hat die SiK eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Sie begründet dies mit dem Entscheid des Bundesrates von Ende Oktober, auf die geplante Lockerung der Kriterien zu verzichten. Damit dürfen Waffen weiterhin nicht in Bürgerkriegsländer exportiert werden.

Damit betrachte sie die Motion als hinfällig, hält die SiK fest. Dass der Nationalrat diese angenommen habe, sei eine Reaktion auf die Pläne des Bundesrates zur Lockerung gewesen. Die Minderheit beantragt dem Ständerat, die Motion anzunehmen.

Parlament soll Kriterien festlegen

Der Nationalrat hatte den Vorstoss der BDP in der Herbstsession mit 97 zu 82 Stimmen bei 11 Enthaltungen gutgeheissen. Die BDP verlangt, dass die Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte im Kriegsmaterialgesetz verankert werden. Heute sind sie in einer Verordnung festgelegt, für die der Bundesrat zuständig ist.

Weiter sollen die Kriterien des Güterkontrollgesetzes sinngemäss denjenigen des Kriegsmaterialgesetzes angeglichen werden. Damit würden strengere Regeln gelten für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können.

Die Ständeratskommission hält fest, sie lehne insbesondere diesen zweiten Punkt ab. Es handle sich um einen «Frontalangriff auf die Schweizer Exportwirtschaft». Betroffen wären beispielsweise die Maschinenindustrie und die chemische Industrie. Der Ständerat wird in der Wintersession über den Vorstoss befinden.

Keine Exporte in Bürgerkriegsländer

Mitte Mai hatte der Bundesrat angekündigt, die Regeln zu Kriegsmaterialexporten lockern zu wollen. Neu sollten Schweizer Rüstungsfirmen Waffen auch in Bürgerkriegsländer exportieren können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial im internen Konflikt eingesetzt wird. Der Bundesrat wollte damit die Rüstungsindustrie unterstützen.

Für seine Pläne erntete er jedoch viel Kritik. In der Herbstsession führte der Nationalrat eine Debatte zum Thema. Der Bundesrat gefährde die humanitäre Tradition und die Neutralität der Schweiz, hiess es auf der linken Seite und in der Mitte.

Ende Oktober beschloss der Bundesrat dann, auf die Änderung zu verzichten. Er begründete dies mit dem politischen Widerstand. Zudem hätte ein Insistieren auf der Reform kontraproduktive Auswirkungen auf die bestehende Bewilligungspraxis haben können, hielt er fest. Die Praxis könnte im Vergleich zu heute verschärft werden. (sda)

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