Detailhandel: GAV ist für K-Kiosk-Agenturen weiter nur ein Jahr verbindlich

Detailhandel: GAV ist für K-Kiosk-Agenturen weiter nur ein Jahr verbindlich

22.02.2016, 18:56

Die Verkäuferinnen und Verkäufer in den K Kiosken von Valora sind nicht scheinselbständig. Dies hat ein Schiedsgericht entschieden. Aus dem Urteil folgt, dass der GAV in den K-Kiosk-Agenturen auch weiterhin nur im ersten Jahr zwingend eingehalten werden muss.

Dass ein Schiedsgericht sich der Sache annahm, ist auf eine Klage der Gewerkschaft Syna zurückzuführen. Es habe Anzeichen von Scheinselbständigkeit gegeben. Deshalb habe man geklagt, sagte Carlo Mathieu von der Syna gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Das Schiedsgericht, das sich aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammensetzt, kam nun aber zum gegenteiligen Schluss: Bei den K-Kiosk-Agenturpartnern von Valora handle es sich um selbständige Unternehmer, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung von Valora und Syna vom Montagabend.

«Ausreichender Freiraum»

Begründet wird der Befund mit dem «ausreichenden unternehmerischen Freiraum», den die Agenturpartner hätten. Es handle sich daher nicht um faktische Arbeitsverhältnisse. Gewerkschafter Mathieu bezeichnete den Entscheid als «überraschend».

«Der Entscheid hat zur Folge, dass der GAV für die K-Kiosk-Agenturen auch weiterhin nur ein Jahr lang zwingend gilt», sagte Mathieu. Danach könnten die Agenturen selbst entscheiden, ob sie sich weiter an die Vorgaben halten oder nicht. Der Syna-Vertreter sagte, dass man immer wieder feststelle, dass einzelne Bestimmungen aus dem GAV nach einem Jahr nicht mehr eingehalten würden.

Trotz der Niederlage vor dem Schiedsgericht will Syna weiter mit Valora im Dialog bleiben. «Wir haben mit Valora vereinbart, dass wir uns gemeinsam für die Anstellungsbedingungen aller K-Kiosk-Mitarbeiter einsetzen», sagte Mathieu. Das Ziel sei nach wie vor eine verbindliche Vereinbarung. (sda)

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