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Wirbel um Härtefälle: Grosser Zahlensalat bei den Ausschaffungen

An inmate of the pre-deportation detention unit at the airport prison in Kloten in the canton of Zurich, Switzerland, looks out of the barred window, pictured on November 1, 2010. Most of the inmates  ...
2018 haben die Schweizer Gerichte in 1700 Fällen gegen einen Ausländer oder eine Ausländerin eine Landesverweisung ausgesprochen.Bild: KEYSTONE

Der Bund hat keine klaren Zahlen zu Ausschaffungen – das ärgert Politiker

In drei von zehn Fällen hat die Justiz im vergangenen Jahr von einer obligatorischen Landesverweisung abgesehen. Die Zahlen des Bundes sind allerdings weiterhin unvollständig.
25.06.2019, 06:2325.06.2019, 06:45
Tobias Bär / CH Media
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2018 haben die Schweizer Gerichte in 1700 Fällen gegen einen Ausländer oder eine Ausländerin eine Landesverweisung ausgesprochen. Bei den Verurteilungen für eine Straftat, die gemäss dem Ausschaffungsgesetz eine obligatorische Landesverweisung nach sich zieht, ist diese in 71 Prozent der Fälle auch tatsächlich ausgesprochen worden.

Das sind die nackten Zahlen, die das Bundesamt für Statistik (BFS) gestern veröffentlicht hat. Doch sie erzählen nicht die ganze Wahrheit. Nachdem die Publikation der Ausschaffungszahlen im vergangenen Jahr für grosse Verwirrung gesorgt hatte, wird die neuste Statistik von umfangreichen Erklärungen des BFS ­begleitet. Die Quintessenz: Auch die Zahlen für das Jahr 2018 sind unvollständig.

Nicht alle Delikte werden erfasst

Einerseits lassen sich weiterhin nicht alle Delikte, die zu einer obligatorischen Landesverweisung führen, aus dem Strafregister herausdestillieren. So fällt ein Diebstahl nur in Verbindung mit einem Hausfriedensbruch unter den Ausschaffungsartikel. Eine solche Verbindung ist aus dem Strafregister aber nicht zu entnehmen. Bei der Berechnung, wie oft eine Landesverweisung verhängt wurde, hat das BFS deshalb die Diebstähle mit Hausfriedensbruch ausgeklammert.

Nicht berücksichtigt wurden zudem die einfachen Betrugsdelikte, da die Richter für diese nur in bestimmten Fällen eine Landesverweisung aussprechen müssen.

Das BFS weist zudem darauf hin, dass die Zahlen keine Aussagen zur Anwendung der Härtefallklausel zulassen. Mit dieser Klausel hatte das Parlament die Ausschaffungs-Initiative zum Ärger der SVP völkerrechtskonform umgesetzt. Die Gerichte können demnach «ausnahmsweise» auf eine obligatorische Landesverweisung verzichten.

Gemäss BFS geht aus dem Strafregister aber nicht hervor, ob wegen eines Härtefalls von einer Ausschaffung abgesehen wurde – oder weil die Tat beispielsweise in entschuldbarer Notwehr begangen wurde. Ein Hinderungsgrund könne zudem das Freizügigkeitsabkommen mit der EU sein. Von den im vergangenen Jahr verurteilten EU-Bürgern wurde denn auch nur die Hälfte weggewiesen. Das Bundesgericht hat kürzlich die Ausweisung eines spanischen Drogendealers bestätigt und damit festgehalten, dass die Personenfreizügigkeit nicht vor einer Ausschaffung schützt.

SVP-Rutz für Streichung der Härtefallklausel

Der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz ärgert sich, dass der Bund fast neun Jahre nach der Annahme der Ausschaffungs-­Initiative und fast drei Jahre nach der Inkraftsetzung des Gesetzes keine vollständigen Zahlen vorlegen kann: «Die Verwaltung publiziert unzählige unnötige Statistiken. Die wichtige Information, ob bei den Ausschaffungen der Volkswillen umgesetzt wird, will sie aber offenbar unter Verschluss halten», sagt Rutz.

ARCHIVBILD ZUM RUECKTRITT DER PARTEILEITUNG DER SVP ZUERICH NACH DER WAHLSCHLAPPE, AM FREITAG, 29. MAERZ 2019 - Gregor Rutz, Nationalrat, 1. Vizepraesident der SVP des Kantons Zuerich an der Medienkon ...
Der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz ärgert sich, dass der Bund fast neun Jahre nach der Annahme der Ausschaffungs-­Initiative keine vollständigen Zahlen vorlegen kann.Bild: KEYSTONE

Doch der Bund gelobt Besserung: Seit Anfang Jahr könnten fast alle Ausschaffungsdelikte aus dem Strafregister herausgefiltert werden. Ausserdem ist es gemäss BFS neu auch möglich, die Anwendung der Härtefallklausel im Register zu erfassen. Die Daten für das Jahr 2019 werden also aufschlussreicher sein.

Zwar ist sich auch Gregor Rutz bewusst, dass das Ausschaffungsgesetz seine Wirkung mit Verzögerung entfaltet, da noch viele Fälle bei den Gerichten hängig sind. Dass aber 2018 wie schon 2017 immer noch bei fast einem Drittel aller Fälle auf eine Wegweisung verzichtet wurde, zeige, dass die Härtefallklausel eben nicht wie versprochen nur in Ausnahmefällen zur Anwendung komme. «Die Härtefallklausel muss gestrichen oder stark eingeschränkt werden», sagt Rutz. Für seinen Vorstoss zur Streichung der «Täterschutzklausel» sprachen sich in der Sommersession ausserhalb der SVP allerdings nur vier Nationalräte aus – darunter CVP-Präsident Gerhard Pfister.

Die Zahlen des BFS zeigen, dass die Anwendungsrate mit der Höhe der Sanktion steigt: Wurden im Fall einer Geldstrafe nur zwei von 100 Ausländern des Landes verwiesen, liegt der Anteil der ausgesprochenen Landesverweisungen bei Freiheitsstrafen ab zwei Jahren bei 94 Prozent.

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35 Kommentare
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Eskimo (Inuit für die Selbstgerechten)
25.06.2019 07:34registriert Februar 2015
Krass. 1700 Fälle die zu einer Auschaffung hätten führen müssen. Da soll noch einer sagen wir haben kein Problem mit Ausländerkriminalität. Noch schlimmer ist jedoch dass der Volkswille einmal mehr nicht umgesetzt wird.
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Fairness
25.06.2019 07:36registriert Dezember 2018
Stimmen eigentlich auch mal irgendwelche Zahlen, die der Bund uns auftischt?
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Froggr
25.06.2019 08:59registriert Februar 2016
Unglaublich, dass der Bund mal hier mal da gegen geltende Gesetze und Verfassungsbestimmungen (!) verstösst. Nicht Rechtsstaatwürdig.
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