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Schweiz in Washington, D.C. verklagt – von einem alten Bekannten

Schweiz in Washington, D.C. verklagt – von einem alten Bekannten

20.08.2020, 11:2521.08.2020, 00:36
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Baugespanne auf einem Acker mit Weizen zeugen von der fortschreitenden Zersiedelung und der Bodenverknappung in der Schweiz, aufgenommen im September 1989. (KEYSTONE/Str)
Es geht um Bauland.Bild: KEYSTONE

Eine Menschenrechtsorganisation mit Sitz auf den Seychellen hat eine Schiedsklage gegen die Schweiz eingereicht. Sie wirft der Eidgenossenschaft Verletzung internationaler Verpflichtungen im Immobilienbereich vor und fordert 300 Millionen Franken Entschädigung.

Die Organisation Human Rights Defenders Inc. wird von einem Schweizer kontrolliert. Sie hat ihre Schiedsklage am 29. Mai beim Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington, D.C. eingereicht, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Donnerstag mitteilte. Darin mache der Kläger geltend, er handle als Beauftragter von drei italienischen Staatsangehörigen. Diese hätten Verluste im Zusammenhang mit einer Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke erlitten.

Gemäss Seco-Mitteilung wirft der Kläger der Schweiz vor, mit dem Erlass des dringlichen Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 – welcher die Sperrfrist betraf – ihre internationalen Verpflichtungen verletzt zu haben. Er verlangt deshalb eine Entschädigung von 300 Millionen Franken zuzüglich Zinsen. Die Klage stützt sich auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Ungarn.

Die Organisation mit dem Schweizer an der Spitze habe «bereits vor verschiedenen Instanzen in der Schweiz und im Ausland Klagen gegen die Schweiz erhoben», schreibt das Seco. «Alle diese Klagen wurden abgewiesen.» Die Schweiz weise alle Forderungen zurück. Als nächster Schritt werde ein Schiedsgericht eingesetzt, das den Fall beurteilen werde. Es handelt sich gemäss ICSID um das erste ICSID-Schiedsverfahren gegen die Eidgenossenschaft. (aeg/sda)

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Sorry Schweiz, ich muss mit dir über das Gipfeli reden...
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11 Kommentare
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Arutha
20.08.2020 11:47registriert Januar 2016
Eine Menschenrechtsorganisation aus den Seychellen mit einem Schweizer Geschäftsführer verklagt die Schweiz im Namen von drei Italiener, weil ein Abkommen zwischen der Schweiz und Ungarn gebrochen worden sein soll?

Spezielles Konstrukt.
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P_hr
20.08.2020 11:47registriert August 2015
kann dies mir jemand auf deutsch erklären was da abgeht?
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Demetria
20.08.2020 12:02registriert März 2020
Ja ja, meine Lieben, auch Millionäre sind Menschen und brauchen daher Menschenrechte! Natürlich nennen sich alle seriösen menschenrechtsorganisationen Inc. wie ein kommerzielles Unternehmen. Und sie brauchen natürlich auch 300 Milionen Schmerzensgeld von einem privaten Pseudogericht. Geld das man am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vermutlich eher nicht bekommen würde. Schiedsgerichte gehörten grundsätzlich verboten. Der kleine Max muss schliesslich auch vor den öffentlichen Kadi, wenn er etwas vom Staat haben will. Die Schamlosigkeit der Reichen kennt echt keine (Landes-)Grenzen.
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