Eine Menschenrechtsorganisation mit Sitz auf den Seychellen hat eine Schiedsklage gegen die Schweiz eingereicht. Sie wirft der Eidgenossenschaft Verletzung internationaler Verpflichtungen im Immobilienbereich vor und fordert 300 Millionen Franken Entschädigung.
Die Organisation Human Rights Defenders Inc. wird von einem Schweizer kontrolliert. Sie hat ihre Schiedsklage am 29. Mai beim Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington, D.C. eingereicht, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Donnerstag mitteilte. Darin mache der Kläger geltend, er handle als Beauftragter von drei italienischen Staatsangehörigen. Diese hätten Verluste im Zusammenhang mit einer Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke erlitten.
Gemäss Seco-Mitteilung wirft der Kläger der Schweiz vor, mit dem Erlass des dringlichen Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 – welcher die Sperrfrist betraf – ihre internationalen Verpflichtungen verletzt zu haben. Er verlangt deshalb eine Entschädigung von 300 Millionen Franken zuzüglich Zinsen. Die Klage stützt sich auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Ungarn.
Die Organisation mit dem Schweizer an der Spitze habe «bereits vor verschiedenen Instanzen in der Schweiz und im Ausland Klagen gegen die Schweiz erhoben», schreibt das Seco. «Alle diese Klagen wurden abgewiesen.» Die Schweiz weise alle Forderungen zurück. Als nächster Schritt werde ein Schiedsgericht eingesetzt, das den Fall beurteilen werde. Es handelt sich gemäss ICSID um das erste ICSID-Schiedsverfahren gegen die Eidgenossenschaft. (aeg/sda)
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