Ein Bundesgericht hat die umstrittene Exekution eines Mörders im US-Staat Missouri wenige Stunden vor der Vollstreckung nach Medienberichten ausgesetzt. Der Verurteilte machte geltend, dass er wegen einer Krankheit extrem starke Schmerzen zu befürchten habe.
Die Behörden dürften Russell Bucklew aufgrund seiner medizinischen Verfassung vorerst nicht hinrichten, entschieden die Richter am Dienstag (Ortszeit) laut einem Bericht des Fernsehsenders NBC.
Der Todeskandidat hatte sich juristisch gegen die Verabreichung der Giftspritze gewehrt, weil sie einen Wirkstoff enthalten könne, der bei ihm einen Todeskampf mit schlimmen Qualen auslöse. Nach Angaben seiner Anwälte muss Bucklew wegen einer angeborenen Krankheit eine Hirnblutung und extrem starke Schmerzen fürchten. Eine «grausame und ungewöhnliche Bestrafung» sei per US-Verfassung aber verboten.
Bucklew war zunächst vor einem niedrigeren Gericht gescheitert. Das Bundesgericht erklärte nun aber, der Staat müsse beweisen, dass der Häftling im Unrecht sei. Sein Fall hatte nach einer besonders qualvollen Exekution eines Mannes Ende April in Oklahoma für Aufsehen gesorgt. (rey/sda/dpa)