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Schweizer vergewaltigte Kinder im deutschen Staufen – Urteil rechtskräftig

Schweizer vergewaltigte Kinder im deutschen Staufen – Urteil rechtskräftig

09.04.2019, 12:2809.04.2019, 12:28
epa06932111 Defendants Christian L. (L) leaves after the judgement on sexual abuse of a minor at the regional court in Freiburg, Germany, 07 August 2018. Christian L. and Berrin T. are accused of havi ...
Bild: EPA/EPA POOL

Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das Urteil des Landgerichts Freiburg gegen einen Schweizer rechtskräftig. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten, wie er am Dienstag mitteilte.

Das Gericht in Freiburg hatte den damals 37 Jahre alten Mann aus dem Kanton St. Gallen im Juli vergangenen Jahres zu neun Jahren Gefängnis sowie zur Zahlung von 14'000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Zudem ordnete es Sicherungsverwahrung an. Gegen die Sicherungsverwahrung wehrte sich der Mann vor dem BGH, jedoch ohne Erfolg. Der Mann bleibt somit nach Absitzen der Freiheitsstrafe hinter Gittern.

Der gelernte Maurer hatte in dem Prozess in Freiburg zugegeben, den heute zehn Jahre alten Knaben dreimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu habe. Er war in dem Missbrauchsfall einer von acht Angeklagten. Diese wurden im vergangenen Jahr zu jeweils mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, einige von ihnen mit anschliessender Sicherungsverwahrung.

Der aus Staufen stammende Bub war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden.

Am 9. Mai werde der BGH über zwei weitere Revisionen verhandeln, hiess es. In diesen beiden Fällen habe die Staatsanwaltschaft Revision, eingelegt, um vor allem Sicherungsverwahrung zu erreichen. Das Gericht in Freiburg hatte diese abgelehnt. Konkret geht es um einen damals 50 Jahre alten Soldaten der Bundeswehr und um einen damals 33-Jährigen aus Spanien. Auch sie hatten gestanden, den Knaben mehrfach vergewaltigt zu haben und waren zu Haftstrafen verurteilt worden. (sda/dpa)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ächt jetzt?
09.04.2019 13:24registriert November 2018
Null Toleranz für solche Menschen. NULL. Solche Geschehnisse machen mich sowas von wütend. Der Mensch in seinen niedersten, abscheulichsten Trieben. Wer sich für sein eigenes, kurzes "Vergnügen" an den Schwächsten, Wehrlosesten, Schützenswertesten vergeht, gehört chemisch kastriert und auf Lebenszeit verwahrt. NULL Toleranz. NULL Verständnis.
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antivik
09.04.2019 13:30registriert Juni 2018
Was für ein widerlicher "Mensch"! Vor allem finde ich es unfassbar, dass die Eltern das Kind mehreren (!) Vergewaltigern überliessen?! Wie kommt man überhaupt auf eine solche Idee?
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Panda bear
09.04.2019 13:11registriert März 2018
Weiss man welche Strafe die Mutter in diesem Fall erhält.
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Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat seit Anfang Jahr eine neue Chefin: Vincenza Trivigno erklärt, wieso die Unabhängigkeit ihrer Behörde wichtig ist und wehrt viele Vorwürfe ab. Vor allem aber bedauert sie, dass immer nur über Kosten geredet werde.
Vincenza Trivigno hat im Gesundheitswesen mehrmals die Seiten gewechselt. Sie arbeitete für die Pharmalobby, war Generalsekretärin der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug und leitete eine Klinikgruppe. Nun hat die 55-jährige Volkswirtin den Chefposten der Heilmittelbehörde Swissmedic übernommen – Mitte Januar und damit mitten im Medikamentenpreis-Streit mit Donald Trump. Dieser verspricht, dass die Preise für Medikamente in den USA künftig nicht teurer sein werden als in ausgewählten Referenzländern. Eines ist die Schweiz. Nun befürchten Beobachter, dass die Pharmakonzerne künftig aus Angst vor zu tiefen Preisen einen Bogen um die Schweiz machen.
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