Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das Urteil des Landgerichts Freiburg gegen einen Schweizer rechtskräftig. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten, wie er am Dienstag mitteilte.
Das Gericht in Freiburg hatte den damals 37 Jahre alten Mann aus dem Kanton St. Gallen im Juli vergangenen Jahres zu neun Jahren Gefängnis sowie zur Zahlung von 14'000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
Zudem ordnete es Sicherungsverwahrung an. Gegen die Sicherungsverwahrung wehrte sich der Mann vor dem BGH, jedoch ohne Erfolg. Der Mann bleibt somit nach Absitzen der Freiheitsstrafe hinter Gittern.
Der gelernte Maurer hatte in dem Prozess in Freiburg zugegeben, den heute zehn Jahre alten Knaben dreimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu habe. Er war in dem Missbrauchsfall einer von acht Angeklagten. Diese wurden im vergangenen Jahr zu jeweils mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, einige von ihnen mit anschliessender Sicherungsverwahrung.
Der aus Staufen stammende Bub war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden.
Am 9. Mai werde der BGH über zwei weitere Revisionen verhandeln, hiess es. In diesen beiden Fällen habe die Staatsanwaltschaft Revision, eingelegt, um vor allem Sicherungsverwahrung zu erreichen. Das Gericht in Freiburg hatte diese abgelehnt. Konkret geht es um einen damals 50 Jahre alten Soldaten der Bundeswehr und um einen damals 33-Jährigen aus Spanien. Auch sie hatten gestanden, den Knaben mehrfach vergewaltigt zu haben und waren zu Haftstrafen verurteilt worden. (sda/dpa)