Schweiz
Gesellschaft & Politik

Rassismusvorwurf in Basel nach Hausverbot für Algerier

Rassismusvorwurf in Basel: Mann erhält Hausverbot, weil er sich «auffällig verhalten» habe

Den Laden in Basel hatte er in der Absicht betreten, zu stöbern und allenfalls etwas zu kaufen. Verlassen hat er das Geschäft mit einem Hausverbot für sämtliche Globus-Filialen.
23.03.2021, 19:06
Elodie Kolb / ch media
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Gemeinsam mit einem Freund stöberte Mohammed L.* vergangenen Oktober im Herrenglobus an der Freien Strasse in Basel. Als er während des Einkaufens das Gefühl bekam, dass er vom Personal beobachtet wird, habe er den Laden verlassen wollen. So schildert es der gebürtige Algerier gegenüber ch media.

Bevor die beiden Freunde jedoch gehen konnten, seien sie am Eingang vom Ladenpersonal aufgehalten und gefragt worden, ob sie etwas gestohlen hätten. Sowohl seine Beteuerungen als auch die Durchsuchungen durch den Ladendetektiv haben laut L. ergeben, dass sie kein Diebesgut bei sich hatten.

Auch Polizei fand keine Hinweise auf Diebstahl

Die Situation sei dann bereits in eine Diskussion ausgeartet. «Ich fühlte mich provoziert und habe darum die Polizei dazu gerufen», so L. Damit habe er den beteiligten Globus-Mitarbeitenden ausserdem Zeit geben wollen, noch einmal über die für ihn unverständliche Anschuldigung nachzudenken. Auch die eingetroffene Polizei habe daraufhin bei der erneuten Durchsuchung der beiden Männer kein Diebesgut feststellen können.

Obwohl sie sichtlich nichts gestohlen hatten, habe L. daraufhin ein Formular von den Globus-Mitarbeitenden erhalten, mit welchem ihm ein Hausverbot für alle Globus-Filialen für die nächsten fünf Jahre ausgesprochen wurde. Auf dem Formular, welches der bz vorliegt, wurde als Begründung für das Hausverbot festgehalten: Er und sein Kollege «haben sich auffällig und verdächtig benommen und haben die Polizei avisiert».

Hausverbote nur bei «begründeten Fällen»

Auf Anfrage bestätigt Globus den Vorfall: «Der Fall ist intern dokumentiert», heisst es von der Kommunikationsabteilung. Und: «Das Hausverbot ist unseres Erachtens gerechtfertigt.» Aufgrund des Daten- und Persönlichkeitsschutzes könne man aber nicht auf weitere Details eingehen. «Die Globus-Filialen nehmen selbstverständlich keine willkürlichen Kontrollen von Kundinnen und Kunden vor. Hausverbote werden ebenfalls nur in begründeten Fällen erteilt.» Das sei beispielsweise bei Diebstählen oder versuchten Diebstählen der Fall. Aber es könne auch bei «Auffälligkeiten gegenüber Kunden, Verkaufs- oder Sicherheitspersonal» zu Verboten kommen.

Am vergangenen Freitag protestierte L. gemeinsam mit der Gruppierung «Kleinbasel solidarisch» vor dem Herrenglobus. Beide stufen das Hausverbot als Rassismus ein. «Es wurde ohne sachliche Grundlage erteilt», so schreibt es die Gruppe, der auch L. und sein Kollege zugehören. «Kleinbasel solidarisch» ist eine junge Gruppierung, die sich gegen Rassismus, Sexismus und gegen eine Stadt für Reiche einsetzt. Bei ihrem Protest am Freitag hielten sie vor dem Laden ein grosses Banner in die Luft mit der Aufschrift: «Hausverbot wegen nichts? Hausverbot wegen Rassismus!» Sie verteilten Flyer an Passanten, die laut der Gruppe «schockiert waren».

*Name geändert

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236 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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AltaLumina
23.03.2021 19:22registriert Mai 2015
Zeigt das Überwachungsmaterial. Dann wissen alle was passiert ist. So ists Aussage gegen Aussage 🤷
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Tepalus
23.03.2021 20:18registriert Oktober 2016
Warte... Der Verdächtige ruft selbst die Polizei und diese kontrolliert ihn erneut? Und dann kriegt er 5 Jahre Hausverbot auf Verdacht.

Also ganz ehrlich. BEIDE Seiten scheinen nur die halbe Wahrheit zu erzählen.

Kurios.
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Madiba
23.03.2021 20:57registriert Dezember 2019
Nur weil bei der Person kein Diebesgut gefunden wurde heisst das noch lange nicht, dass es kein versuchter Diebstahl war.

War selbst lange Jahre Filialleiter in einem Elektronikfachgeschäft nahe dem Hauptbahnhof einer grossen schweizer Stadt.

Dabei kam es oft vor, dass jemand was eingepackt und das Produkt dann in ein anderes Regal geworfen hat, als er bemerkte dass er beobachtet wird. Haben wir dann trotzdem gestellt und Hausverbot erteilt.

Muss im oben genannten Fall nicht so gewesen sein, aber kann. Dass Globus diese Person nicht mehr bei sich haben möchte verstehe ich dann euch.
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