Interessenbindungen: Parlamentarier müssen Einkünfte nicht deklarieren

Interessenbindungen: Parlamentarier müssen Einkünfte nicht deklarieren

13.06.2016, 19:40

Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen auch künftig nicht deklarieren, wie viel sie als Interessenvertreter verdienen. Der Nationalrat hat verschiedene parlamentarische Initiativen, die mehr Transparenz forderten, deutlich bachab geschickt.

Die Vorstösse kamen von links bis rechts, von Grünen, SP und SVP. So forderte SVP-Nationalrat Peter Keller (NW) im Sinne der Transparenz, dass Einkünfte die sich aus Interessenbindungen ergeben, abgestuft pauschal deklariert werden müssen. Dazu zählen etwa Verwaltungsrats- oder Stiftungsratsmandate, Beratungen für Interessengruppen oder die Mitwirkung in Kommissionen des Bundes.

Parlamentarier seien immer Interessenvertreter, begründete er seinen Vorstoss. Er schlug zehn Abstufungen vor: von Stufe eins mit 1200 bis 3500 Franken bis hin zu Stufe zehn, wo ein Mandat über 250'000 Franken einbringt. Als ehrenamtlich definierte Keller Mandate, wo der Spesen- oder Aufwandersatz maximal 1200 Franken pro Jahr beträgt.

Alternativ schlug Keller vor, dass Ratsmitglieder freiwillig ihre Einkünfte aus Tätigkeiten, die der Offenlegungspflicht unterstehen, deklarieren. Zudem sollten sie ehrenamtliche Tätigkeiten als solche kennzeichnen können. Doch Keller fand selbst bei seiner Partei nur einige wenige Unterstützer für sein Anliegen. Sukkurs erhielt er von SP und Grünen.

Folge der Kasachstan-Affäre

Die SP nahm die sogenannte Kasachstan-Affäre zum Anlass für fast identische Forderungen. Zusätzlich sollten parlamentarische und nicht parlamentarische Tätigkeiten deklariert werden, «die geeignet sind, den Anschein der Abhängigkeit des Parlamentsmitglieds von Interessengruppen zu erwecken, unabhängig davon, ob diese als selbständige oder unselbständige Tätigkeiten ausgeführt werden».

Die SP begründete ihren Vorstoss mit den Fragen, welche die Kasachstan-Affäre um Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) ausgelöst hatte. Um das Vertrauen in die Politik nicht zu gefährden, brauche es «vollkommene Transparenz über die vorhandenen Interessenbindungen und damit einhergehenden Zahlungen».

Der Vorstoss der Grünen hatte zum Ziel, im Interessenregister einen Unterschied zwischen entschädigten oder ehrenamtlichen Tätigkeiten machen zu können. Es sei zurzeit nicht möglich, aufgrund des Registers der Interessenbindungen «zwischen voll oder teilweise entschädigten und ehrenamtlichen, also freiwilligen oder nur geringfügig entschädigten Tätigkeiten zu unterscheiden».

Deshalb sollten mit der Angabe der Interessenbindungen auch eine Angabe über die Höhe der damit verbundenen Entschädigungen gemacht werden. Auch die Grünen schlagen Kategorien vor, damit nicht bei jeder Erhöhung der Entschädigung eine Korrektur notwendig wird.

Kein Mehrwert, dafür Voyeurismus

Die vorberatende Kommission lehnte alle parlamentarischen Initiativen ab. Sie kam zum Schluss, dass es keinen Mehrwert bringt, wenn die Höhe der Einkünfte aus ausserparlamentarischen Tätigkeiten angegeben werden muss. Eine Interessenvertretung setze in erster Linie eine ideelle Identifikation voraus und werde nicht des Geldes wegen wahrgenommen, sagte Ruth Humbel (CVP/AG) namens der Kommission.

Zudem sei kritisiert worden, dass mit der Publikation von Einkünften dem Voyeurismus Vorschub geleistet werde. Weiter baue die Arbeit des schweizerischen Parlamentes auch auf den von den Parlamentsmitgliedern in ausserparlamentarischen Tätigkeitsfeldern erworbenen Kompetenzen auf. Es sei daher nicht angebracht, dass das Einkommen aus ebendiesen Tätigkeiten öffentlich gemacht werden müsse.

Humbel verwies jedoch auf die Arbeiten an einer früheren parlamentarischen Initiative von Keller, die von der Staatspolitischen Kommission aufgenommen wurde. Diese fordert die Ergänzung des Interessenregisters: Ehrenamtlich und bezahlte Tätigkeiten sollen unterschieden werden können. Die Kommission wolle damit das Thema Transparenz weiterbehandeln, sagte Humbel. (sda)

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