Ex-Freund wegen Todes von Whitney Houstons Tochter verurteilt

Ex-Freund wegen Todes von Whitney Houstons Tochter verurteilt

18.11.2016, 07:24

Anderthalb Jahre nach dem Tod der Tochter von US-Superstar Whitney Houston hat ein Gericht ihren damaligen Freund verurteilt: Er muss eine millionenschwere Entschädigung zahlen.

Wegen der «rechtswidrig herbeigeführten Tötung» der damals 22-jährigen Bobbi Kristina Brown soll ihr Freund Nick Gordon nun 36.3 Millionen Dollar zahlen. Das geht aus einem am Donnerstag ergangenen Urteil eines Gerichts im Bundesstaat Georgia hervor, wie die Klägeranwälte berichteten.

Bobbi Kristina Brown war im Januar 2015 bewusstlos in einer Badewanne in ihrem Haus in Atlanta gefunden worden. Nach einem monatelangen Koma starb sie im Juli 2015. Gerichtsmediziner wiesen in ihrem Blut erhebliche Mengen von Drogen nach. Ihre Mutter Whitney Houston war 2012 unter ähnlichen Umständen tot in einer Badewanne aufgefunden worden.

Die Gerichtsmediziner hatten nach eigenen Angaben nicht klären können, ob es sich bei Bobbi Kristina Browns Tod um einen Unfall handelte oder ob Fremdverschulden vorlag. Gegen ihren Freund Gordon, der sich damals im Haus aufhielt, gab es kein Strafurteil. Allerdings strengten die Verwalter von Browns Nachlass ein Zivilverfahren mit einer Schadenersatzklage gegen ihn an.

Giftiger Cocktail aus Eifersucht

Richter Jackson Bedford kam in seinem Urteil nach Angaben der Klägeranwälte nun zu dem Schluss, dass Gordon seiner damaligen Freundin «einen giftigen Cocktail verabreichte, der sie bewusstlos werden liess, und sie dann mit dem Gesicht nach unten in eine Wanne mit kaltem Wasser legte». Gordon habe zuvor mit einem Freund ein «Kokain- und Alkoholgelage» abgehalten und habe seiner Freundin offenbar aus Eifersucht eins auswischen wollen.

Klägeranwalt David Ware kündigte an, die Schadenersatzzahlung bei Gordon «mit allem Nachdruck» einzutreiben. «Der Angeklagte wird der Justiz nicht entkommen», erklärte Wade. Die Klage habe er eingereicht, «um Bobbi Kristina Brown Gerechtigkeit widerfahren zu lassen». (sda/afp)

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