Der Schweizer Agent Daniel M. hat in Deutschland ein Teilgeständnis abgelegt. Er gibt zu, dass er «in der Vergangenheit gelegentlich kleinere Aufträge» für den Schweizer Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ausgeführt habe. Das schreibt der Tages-Anzeiger. Diese Aufträge hätten aber laut einer Eingabe der Verteidiger des Agenten am Bundesgerichtshof in Karlsruhe keine Bedeutung gehabt, so der Privatermittler weiter. Nur ab und zu sei er vom NDB dafür bezahlt worden.
Dass er als Maulwurf in die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens eingeschleust wurde, sei nicht wahr, so Daniel M. weiter. Diese Geschichte – der Hauptvorwurf des deutschen Generalbundesanwalts – dementiert er nun, nachdem er sie in früheren Befragungen in Bern selbst erzählt hat. Der NDB versprach ihm auch nie Geld, damit er dort eine Quelle installiere, so der Schweizer weiter.
Daniel M. wurde Ende April wegen Spionageverdachts verhaftet. Die Bundesanwaltschaft in Bern führt seit längerem ein Strafverfahren gegen Daniel M. wegen Verkaufs von gefälschten Bankdaten.
Die Verteidiger von Daniel M. verlangen die Freilassung ihres 54-jährigen Mandanten. Zudem soll der deutsche Bundesgerichtshof drei prominente Schweizer Staatsvertreter als Zeugen befragen, schreibt der Tages-Anzeiger weiter. Ob sie der Vorladung nach Karlsruhe folgen werden, ist fraglich.
Daniel M. solle sofort freigelassen werden. Am 21. Juni kommt er vor den Haftrichter. (kub)