Der Bundesrat will die Arbeitsbedingungen von Pendelmigrantinnen verbessern, die in der Schweiz in Privathaushalten rund um die Uhr Betagte pflegen. Auf eine umfassende Regulierung will er aber verzichten.
Der Bundesrat hat das Wirtschaftsdepartement (WBF) beauftragt, bis Mitte 2018 die Kantone beim Erarbeiten eines Modells für die kantonalen Normalarbeitsverträge zu unterstützen, wie er am Donnerstag mitteilte. Das Ziel sind minimale Vorgaben zur Präsenzzeit. Diese soll in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfs festgelegt werden.
Weiter will der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und betroffenen Kreisen Informationen bereitstellen. Die Pendelmigrantinnen sollen über ihre Rechte informiert werden, die Anbieter über ihre Pflichten und die Betagten und deren Angehörige über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Betreuung.
Einsätze von zwei bis vier Wochen
Der Bundesrat beschloss dies auf Basis eines Berichts. Demnach gibt es in der Schweiz rund 10'000 Pendelmigrantinnen. Diese reisen in den meisten Fällen für zwei bis vier Wochen in die Schweiz, um ältere Menschen in deren Zuhause zu betreuen.
Danach gehen sie für die gleiche Dauer nach Hause, um später an den gleichen Arbeitsplatz in der Schweiz zurückzukehren. Es wird geschätzt, dass rund 5000 Betagte nach diesem Modell betreut werden. Die Pendelmigrantinnen arbeiten und wohnen teilweise unter prekären Bedingungen.
Diverse Varianten geprüft
2015 hatte das WBF dem Bundesrat einen Bericht mit möglichen Wegen vorgelegt, um die Arbeitsverhältnisse zu regeln. Zur Diskussion standen eine Unterstellung unter das Arbeitsgesetz, eine spezielle Verordnung, die Verstärkung der kantonalen Normalarbeitsverträge, die Schaffung eines nationalen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen oder eines Gesamtarbeitsvertrags sowie eine Aufklärungspflicht der Arbeitgeber.
Der Bundesrat beauftragte das WBF daraufhin, eine Abschätzung der Regulierungsfolgekosten zu erstellen und eine Diskussion mit den Kantonen, den Sozialpartnern und den Organisationen der Betroffenen zu führen.
Hohe Mehrkosten
Diesen Bericht hat der Bundesrat nun zur Kenntnis genommen. Er kommt zum Schluss, dass je nach Regelung jährliche Mehrkosten zwischen 70 Millionen und einer halben Milliarde Franken entstünden. Bei der Minimalvariante wäre mit einem Kostenanstieg von rund 1200 Franken pro Betreuungsverhältnis zu rechnen.
Die befragten Anbieter gaben an, sie würden Mehrkosten auf die Klienten überwälzen. Gemäss dem Bericht wäre damit zu rechnen, dass Betagte ins Pflegeheim wechseln müssten, die den finanziellen Aufwand zur individuellen Betreuung nicht mehr tragen könnten.
Das Wirtschaftsdepartement hält ferner fest, dass in der Regel bereits heute der Mindestlohn pro Stunde gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih oder gemäss dem nationalen Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft eingehalten werde. (sda)