Tötungsdelikt: Zürcher Gericht verurteilt Eltern wegen Züchtigung der Kinder

Tötungsdelikt: Zürcher Gericht verurteilt Eltern wegen Züchtigung der Kinder

29.09.2015, 11:44

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag ein Ehepaar wegen Züchtigung seiner Kinder verurteilt. Der 39-jährige Vater erhielt 9 Jahre Freiheitsstrafe, die 41-jährige Frau 14 Monate bedingt. Die Anwälte des Paares kündigten noch im Saal an, den Fall weiterzuziehen.

Für das Gericht war es eindeutig: Der Vater war für den Tod der erst zehn Wochen alten Tochter verantwortlich. Er begrub sie im Februar 2013 unter einem Berg von Sofakissen und Decken, um sie ruhigzustellen und tötete sie damit.

Sie starb an Kreislaufstillstand, ausgelöst durch Sauerstoffmangel und Überhitzung. Andere Todesursachen wie etwa plötzlicher Kindstod sind gemäss Urteil ausgeschlossen.

Als Tauchlehrer habe er doch wissen müssen, was bei fehlender Luft passieren könne, vor allem in einer Stresssituation, sagte der Richter zum Vater, der das Urteil regungslos entgegennahm. «Sie haben in Kauf genommen, dass das Kind stirbt. Aber Ihnen war Ihre Ruhe wichtiger.» Dieses Verhalten gegenüber dem wehrlosen Baby sei grausam gewesen. «Das war Russisches Roulette.»

Verurteilt wurde der streng religiöse Vater aber auch wegen seiner sonstigen Erziehungsmethoden: eiskalte Duschen, Ohrfeigen, heftige Schläge mit Holzkellen und Teppichklopfer. In dieser Familie habe ein Klima der Angst geherrscht, weil man brave und ruhige Kinder haben wollte, sagte der Richter weiter. Diese Form von Züchtigung sei verwerflich und nicht zu entschuldigen.

Vater mit narzisstischer Störung

Verurteilt wurde der Schweizer wegen eventualvorsätzlicher Tötung, eventualvorsätzlicher Verletzung der Fürsorgepflicht, mehrfacher eventualvorsätzlicher Körperverletzung und Tätlichkeiten. Mit dem Strafmass von 9 Jahren folgte das Gericht fast vollumfänglich dem Antrag des Staatsanwaltes, der 10 Jahre gefordert hatte.

Ein Jahr weniger gab es wegen der leicht verminderten Schuldfähigkeit: Der Mann leidet unter einer narzisstischen Störung, kann für andere also kein Mitgefühl empfinden. Die über 400 Tage, die er bereits in Haft sass, werden von der Strafe abgezogen.

Neben der Freiheitsstrafe erhielt er auch noch eine Busse von 500 Franken wegen Tätlichkeiten - dazu gehören die kalten Duschen - sowie die Auflage, seiner anderen Tochter 10'000 Franken zu zahlen.

Mit diesem Geld soll die heute knapp Vierjährige für den Tod ihrer kleinen Schwester entschädigt werden. Der Anwalt der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) hatte 35'000 Franken gefordert.

Das Gericht beurteilte diesen Betrag aber als zu hoch, da die beiden Schwestern keine langjährige Beziehung zueinander gehabt hätten sondern nur zehn Wochen. Die Schwester, die ebenfalls seit ihrer Geburt gezüchtigt wurde, lebt heute in einer Pflegefamilie.

Mutter macht Kurs zur Gewaltprävention

Die Mutter der Kinder muss im Gegensatz zu ihrem Gatten nicht ins Gefängnis: Sie erhält 14 Monate bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Staatsanwalt hatte 18 Monate gefordert.

Die Frau war nicht direkt für den Tod des Babys verantwortlich, trug die Erziehungsmethoden aber mit und schlug auch selber zu. Zudem unterliess sie es, ihren dominanten Mann am Schlagen zu hindern.

Die Hausfrau wurde wegen eventualvorsätzlicher Verletzung der Fürsorgepflicht, mehrfacher eventualvorsätzlicher Körperverletzung durch Unterlassung sowie wegen mehrfacher Tätlichkeiten verurteilt.

Auch sie erhielt wegen Tätlichkeiten zudem eine Busse von 500 Franken. Das Gericht gab ihr aber eine gute Prognose. Eine gewisse Umkehr sei feststellbar. Immerhin besuche sie jetzt regelmässig einen Kurs zur Gewaltprävention. (sda)

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