Deklarationspflicht für Pferde an Basler Fasnacht

Deklarationspflicht für Pferde an Basler Fasnacht

10.01.2018, 11:40

Für dem Einsatz von Pferden an der Basler Fasnacht müssen dem Comité neu ein Ausbildungsnachweis und eine Fahrlizenz vorgelegt werden. Zudem führt ein Tierarzt während der Fasnacht vor Ort stichprobenartig medizinische Checks durch.

Die bestehenden Bestimmungen und Empfehlungen im Einsatz mit Pferden am Cortège, dem Umzug der Basler Fasnacht, sind ergänzt und präzisiert worden, wie das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und das Fasnachts-Comité am Mittwoch mitteilten. Im Rahmen der neuen Deklarationspflicht müssen Angaben über Kutscher und die eingesetzten Pferde gemacht werden.

Die Erhebungen werden vom Fasnacht-Comité durchgeführt, welches die Angaben zur Überprüfung an das kantonale Veterinäramt weiterleitet. Dieses soll künftig zu Handen des Comités Empfehlungen zu Kutschern und einzelnen Tieren abgeben.

Überprüft wird insbesondere das Alter des Pferdes und welche Erfahrung es an Veranstaltungen hat, wie von Kantonstierarzt Michel Laszlo zu erfahren war. Beachtet werde auch, wie lange Kutscher und Pferde bereits ein Gespann bilden. Wer die Eigendeklaration nicht vornimmt, erhält keine Zulassung zum Cortège, wie Comité-Obmann Christoph Bürgin auf Anfrage sagte.

Ermittlung der Belastung der Tiere

Während der Fasnacht müssen alle Pferde zudem eindeutig identifizierbar sein. An mindestens zehn Orten entlang der Route des Cortèges werden ausserdem spezielle Pausenzonen definiert. Mit stichprobenartigen medizinischen Checks soll zudem die Belastung der Tiere objektiv ermittelt werden. Die Resultate sollen anschliessend mit bereits bestehenden Untersuchungen verglichen werden.

Eine im vergangenen Frühjahr veröffentlichte Studie der Universität Zürich zum Zürcher Sechseläuten hatte ergeben, dass die Teilnahme für das Tier nicht stressiger als eine Spring- oder Dressurprüfung ist. Angehende Tiermediziner hatten die Stressbelastung von 23 Pferden untersucht, die für neun Zünfte am Sechseläuten teilnahmen.

Unterschiede zeigten sich dabei zwischen erfahrenen und unerfahrenen Pferden: Tiere, die zum ersten Mal am Sechseläuten teilnahmen, hatten eine deutlich höhere durchschnittliche Herzfrequenz. Die Forscher schlossen daraus, dass es sich lohnt, Tier und Reiter im Vorfeld auf die Reize und Anforderungen eines solchen Anlasses vorzubereiten.

In den vergangenen Jahren war es vermehrt zu öffentlicher Kritik und Diskussionen rund um den Einsatz von Pferden am Cortège der Basler Fasnacht gekommen. Gemäss heutigen Einschätzungen des Veterinäramtes und des Comités sollen Pferdekutschen und Vorreiter indes auch künftig erlaubt bleiben. Die neue Regeln gelten ab kommender Fasnacht, die vom 19. bis am 21. Februar 2018 dauert. (sda)

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