Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte muss die deutsche Zeitschrift «Bunte» 50'000 Euro Entschädigung an Michael Schumacher zahlen. Das entschied die Pressekammer des Hamburger Landgerichts am Freitag.
Die Illustrierte muss laut dem Entscheid die Prozesskosten zu 65 Prozent und die Abmahnkosten in Höhe von 950 Euro tragen. Die «Bunte» hatte im Dezember 2015, zwei Jahre nach dem schweren Skiunfall des siebenfachen Formel-1-Weltmeisters, auf ihrer Titelseite berichtet: «Es ist mehr als ein Weihnachtswunder - Michael Schumacher kann wieder gehen.»
Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sagte dazu: «Die Kammer geht davon aus, dass diese Aussage unwahr ist.» Der frühere Rennfahrer könne jetzt nicht gehen, warum habe er es vorher können sollen?
Das Gericht habe sich aber davon überzeugt, dass die «Bunte» einen Informanten hatte. Die Zeitschrift habe recherchiert. Sonst wäre die Geldentschädigung noch höher ausgefallen.
Die Familie von Formel-1-Rekordweltmeister Schumacher hatte mindestens 100'000 Euro gefordert. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden. (sda/apa/dpa)