Deutsche Justiz erhebt wegen Spionage Anklage gegen Schweizer

Deutsche Justiz erhebt wegen Spionage Anklage gegen Schweizer

16.08.2017, 17:12

Die deutsche Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Schweizer wegen des «Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit» erhoben. Er soll im Zusammenhang mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs die nordrhein-westfälische Finanzbehörde ausspioniert haben.

Dies teilte die deutsche Behörde in Karlsruhe am Mittwoch mit. Der 54-jährige Schweizer wurde bereits Ende April in Frankfurt festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft klagte ihn nun vor dem Frankfurter Oberlandesgericht an.

Der Mann werde verdächtigt, «zumindest von Juli 2011 bis Februar 2015 im Auftrag eines Schweizer Nachrichtendienstes» tätig gewesen zu sein, schreibt die Behörde unter Berufung auf die Anklageschrift. Konkret soll er beauftragt worden sein, Informationen über die Arbeitsweise deutscher Steuerbehörden «im Zusammenhang mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs zu beschaffen».

Hintergrund ist der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland. In den vergangenen Jahren hatten mehrere deutsche Bundesländer immer wieder Datenträger - sogenannte Steuer-CDs - mit Datensätze mutmasslicher deutscher Steuerhinterzieher gekauft. Die Informationen waren Schweizer Banken entwendet worden.

Auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte seit 2010 solche Datenträger gekauft. Die Datensätze hatten dem Fiskus nach Angaben des damaligen NRW-Finanzministers Walter-Borjans bis zu sieben Milliarden Euro zusätzlich durch Nachforderungen und Selbstanzeigen eingebracht.

Grundlage für Haftbefehle?

Zunächst beschaffte der mutmassliche Schweizer Spion laut Anklageschrift persönliche Daten von drei nordrhein-westfälischen Steuerfahndern, die mit dem Ankauf von solchen Steuer-CDs befasst waren. Konkret ging es um Angaben zu deren Geburtsdatum, Privatadressen und telefonischen Erreichbarkeit.

Diese Informationen habe er sich über den Inhaber einer in Hessen ansässigen Sicherheitsfirma beschafft und sie dann an seine nachrichtendienstlichen Auftraggeber weitergeleitet, schreibt die oberste deutsche Anklagebehörde. Auf dieser Grundlage sei dann für die Schweizer Behörden eine strafrechtliche Verfolgung dieser drei Beamten möglich geworden.

Tatsächlich ermittelt die Schweizer Bundesanwaltschaft seit einigen Jahren gegen mehrere nordrhein-westfälische Steuerfahnder wegen des Vorwurfs der nachrichtendienstlichen Wirtschaftsspionage und der Verletzung des Bankgeheimnisses. Gegen drei deutsche Steuerfahnder gibt es Haftbefehle.

Die Behörde wehrt sich jedoch gegen den Vorwurf, in diesem Verfahren Informationen verwendet zu haben, die der mutmassliche Schweizer Spion für den NDB gesammelt hatte. Die Bundesanwaltschaft habe ihre Ermittlungen ohne Beteiligung des Nachrichtendienstes aufgenommen, befand Mitte Mai auch die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft.

«Kleinere Aufträge»

Die deutsche Justiz wirft dem Schweizer zudem vor, in einem zweiten Schritt eine Quelle - einen sogenannten Maulwurf - in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung platziert zu haben. Den Auftrag dazu habe er ebenfalls von seinen «nachrichtendienstlichen Auftraggebern» erhalten.

Der Angeklagte habe für die einzelnen Aufträge jeweils Geld erhalten und sei zudem über einen Zeitraum von bis zu einem halben Jahr monatlich mit pauschal 3000 Euro entlohnt worden, hält die deutsche Justiz schliesslich fest.

Die Anwälte des Angeklagten streiten einen grossen Teil der Vorwürfe ab. Zwar habe der Beschuldigte vom Schweizer Nachrichtendienstes (NDB) «gelegentlich kleinere Aufträge» erhalten und auch ausgeführt, hielten sie vor einigen Wochen in einem Schreiben fest, in dem sie die Aufhebung des Haftbefehls beantragten.

Diese seien aber «von eher untergeordneter Bedeutung» gewesen, hiess es in der schriftlichen Eingabe der Verteidiger an den deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bei den ausgeführten Aufträgen sei es jedoch nicht darum gegangen, «erhebliche» Erkenntnisse zu gewinnen, die den deutschen Interessen zuwiderlaufen. Mit dem Einschleusen eines Maulwurfs sei er zudem nie beauftragt worden.

Zahlreiche Medienberichte

Mehrere Medien, darunter der «Tages-Anzeiger», hatten in den vergangenen Tagen bereits gemeldet, dass gegen den inhaftierten Schweizer Anklage erhoben werde, allerdings unter Berufung auf inoffizielle Quellen. Von offizieller Seite hiess es zunächst «kein Kommentar».

Nicht äussern wollten sich die Behörden beider Länder auch zu Medienberichten, wonach die deutsche Bundesanwaltschaft inzwischen auch gegen drei Mitarbeiter des Schweizer Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) wegen des Verdachts der Spionage ermittle. (sda/afp/reu)

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