Die Burka-Gegner können mit der Unterschriftensammlung für ihre Initiative beginnen. Die Bundeskanzlei hat die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» vorgeprüft und für gültig befunden.
Die Bundeskanzlei hat ihren Entscheid am Dienstag im Bundesblatt publiziert. Die Initiative verbietet die Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum und an Orten, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden.
Eine Ausnahme gilt für Sakralstätten, also beispielsweise Moscheen. Ausnahmen sind aber auch möglich aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Hingegen heisst es im Initiativtext: «Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.»
Die Initiative ist vom Egerkinger Komitee um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann lanciert worden. Im Initiativkomitee sitzen vorwiegend SVP-Politiker wie der Walliser Staatsrat Oskar Freysinger oder der ehemalige JSVP-Präsident Anian Liebrand, aber auch die Frauenrechtlerin und Buchautorin Julia Onken.
Die Initianten haben bis am 15. September 2017 Zeit, die für das Zustandekommen der Initiative nötigen 100'000 gültigen Unterschriften zu sammeln. (sda)