«Tempo erstaunt sehr»: Jositsch sieht frühe Strafuntersuchung gegen Barbetreiber kritisch
Der verheerende Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana in der Silvesternacht hat bislang 40 Menschen das Leben gekostet. Weitere 119 Personen wurden verletzt. Viele davon kämpfen weiterhin um ihr Leben.
Am Samstagnachmittag hatte die Walliser Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, dass sie eine Strafuntersuchung gegen die beiden Betreiber der Bar eröffnet hat. Jacques und Jessica Moretti, beide französische Staatsbürger, werden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vorgeworfen.
Die beiden Barbetreiber wurden bislang weder in Untersuchungshaft genommen noch wurde ein Ausreiseverbot gegen sie ausgesprochen. Dieses Vorgehen hinterfragen gegenüber der «Sonntagszeitung» mehrere, allerdings nicht namentlich genannte Strafrechtler. Man müsse die Verdunkelungs- und Fluchtgefahr ernst nehmen.
Würde sich das Ehepaar nach Frankreich absetzen, sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass Frankreich sie im Falle einer formellen Anklage an die Schweiz ausliefern würde, sagt der frühere Zürcher Staatsanwalt David Zollinger gegenüber der Zeitung.
Jositsch: «Nur mittelschwere Delikte»
Wie die Schweiz liefert auch Frankreich eigene Staatsbürger grundsätzlich nicht aus; in Ausnahmefällen nur an andere EU-Staaten. Denkbar wäre jedoch, dass die französische Justiz das Verfahren von der Schweizer Justiz übernehmen und Anklage gegen die beiden Barbetreiber erheben würde. Diese haben gegenüber Westschweizer Medien gesagt, vollumfänglich mit den Schweizer Ermittlungsbehörden zu kooperieren.
Der Zürcher Strafrechtsprofessor und SP-Ständerat Daniel Jositsch hat wenig Verständnis für die hinter vorgehaltener Hand geäusserte Kritik an der fehlenden U-Haft und Ausreisesperre. «Der Brand in Crans-Montana ist eine menschliche Tragödie. Doch aus strafrechtlicher Sicht handelt es sich bei den im Raum stehenden Vorwürfen nur um mittelschwere Delikte», sagt Jositsch.
Um eine Untersuchungshaft oder ein Ausreiseverbot anordnen zu können, müsse eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Beim Verdacht auf mittelschwere Delikte, wie nach dem Brand in Crans-Montana, seien diese Voraussetzungen kaum je erfüllt. Hinzu kommt laut Jositsch, dass es konkrete Hinweise auf eine mögliche Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr braucht. Allein die Tatsache, dass gegen ausländische Staatsbürger ermittelt wird, reicht dafür nicht aus.
Am Sonntagabend erklärte die Walliser Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung, dass gegen die Beschuldigten keine Zwangsmassnahmen angeordnet wurden, da die Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft derzeit nicht erfüllt seien. So bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Beschuldigten dem Strafverfahren oder der zu erwartenden Sanktion durch Flucht entziehen könnten. Ebenso ausser Betracht fallen laut Staatsanwaltschaft Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr.
Unter Druck vorschnell gehandelt?
Auch Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch stellt kritische Fragen zum Vorgehen der Walliser Staatsanwaltschaft – allerdings unter anderen Vorzeichen als die in der «Sonntagszeitung» zitierten Juristen. «Bei tragischen Ereignissen dieser Tragweite besteht die Gefahr, dass die Strafverfolgungsbehörden unter Druck von Medien und Öffentlichkeit, rasch einen Schuldigen zu finden, juristisch nicht haltbare Schritte unternehmen», sagt der renommierte Strafrechtsprofessor.
Jositsch zeigt sich überrascht, dass die Walliser Staatsanwaltschaft nur zwei Tage nach dem Brand bereits eine Strafuntersuchung eröffnet hat. Er kenne die Details vor Ort zwar nicht.
Eigentlich müsste die Polizei in Ruhe ihre Ermittlungen abschliessen, bevor die Staatsanwaltschaft gegebenenfalls aktiv wird: «Ich habe jedoch bereits am Neujahrstag befürchtet, dass die Walliser Staatsanwaltschaft unter dem Druck der Öffentlichkeit vorschnell handeln könnte.»
Wie Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud vor den Medien sagte, werde man im Rahmen der Ermittlungen auch abklären, ob im «Le Constellation» die Brandschutzbestimmungen eingehalten und ausreichend überprüft worden sind.
Der Gemeinderat teilte am Samstag mit, dass die Gemeinde Crans-Montana die entsprechenden Dokumente der Staatsanwaltschaft übergeben hat. Die Exekutive beschloss zudem, dass sich die Gemeinde Crans-Montana als Zivilklägerin am Strafverfahren gegen die Barbetreiber beteiligen will.
Ob auch gegen die für den Brandschutz verantwortlichen Personen bei der Gemeinde eine Strafuntersuchung eröffnet wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Professor Jositsch sagt, dass eine strafrechtliche Verantwortung von Amtsträgern in der Schweiz nur in seltenen Fällen infrage kommt. (aargauerzeitung.ch)
