Kann man die Strafuntersuchung wirklich dem Wallis überlassen?
Die Brandkatastrophe von Crans-Montana in der Silvesternacht hat eine erhebliche internationale Dimension. 66 der insgesamt 156 Opfer (40 Tote und 116 Verletzte) stammen aus dem Ausland, die meisten aus Frankreich und Italien.
Wie die Stimmung im Ausland ist, zeigt etwa ein wütender Post des italienischen Vizepremiers Matteo Salvini auf X. «Verbrecher» seien jene, so der Lega-Boss, die die Sicherheit nicht garantiert, nicht kontrolliert und aus Geldgier Hunderte von Jugendlichen einem gefährlichen Kellerlokal ausgesetzt hätten.
Nicht nur die überlebenden Opfer und ihre Angehörigen: Die internationale Öffentlichkeit erwartet von der Schweiz eine unabhängige und schonungslose Aufarbeitung. Erwartet wird, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, egal ob es sich um Barbetreiber aus Korsika oder um Gemeinde- und Kantonsverantwortliche aus dem Wallis handelt.
Es geht um grundlegende Fragen
Warum liessen es die zuständigen Behörden zu, dass offenbar leicht brennbare Schallschutzplatten verbaut wurden? Ein Geheimnis kann das kaum gewesen sein, denn diese Umbauarbeiten wurden bereits 2015 sehr offenherzig auf Facebook dokumentiert. Wurde der Umbau zur Kellerbar, bei dem unter anderem mit einem Bagger Wände und Decken herausgerissen wurden, überhaupt je genehmigt? Der Baggerfahrer trug nicht mal einen Helm. Allein schon der Umgang mit der Arbeitssicherheit wirft mehrere Fragen nach der Professionalität auf.
Die Art und Weise, wie diese Untersuchung im Wallis angegangen wird, wirft bei Experten zunehmend Fragen auf. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis will das Verfahren offenbar selbst führen. Sie eröffnete knapp zwei Tage nach dem Unglück eine Strafuntersuchung gegen das französische Betreiberpaar der Unglücksbar. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst.
Der internationale Druck nimmt zu. Im Westschweizer Fernsehen kritisierte ein Opfer-Anwalt am Sonntag unter anderem, dass das französische Betreiberpaar nicht in Untersuchungshaft genommen wurde. Es könnte sich nach Frankreich absetzen, das seine Staatsbürger nicht abliefere. Oder auch, dass bei den für Brandschutz und Baubewilligungen zuständigen Behörden der Gemeinde Crans-Montana keine Hausdurchsuchungen durchgeführt worden.
Im Wallis kennt jeder jeden, der Walliser Filz ist legendär. Kann die eigene Staatsanwaltschaft unter der vergleichsweise unerfahrenen Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud (50), erst seit 2024 im Amt und zuvor selbstständige Anwältin, unter diesen Umständen dem Druck standhalten und tatsächlich unabhängig ermitteln? Oder besteht nicht zumindest der Anschein von Befangenheit?
Dem Bund sind die Hände gebunden
Gemessen an den internationalen Implikationen wäre der Brand von Crans-Montana eigentlich ein Fall für den Bund. Doch die Strafprozessordnung sieht dies nicht vor: Dem Bund sind die Hände gebunden. Die Bundesanwaltschaft macht auf Anfrage klar, sie sei «mit dieser Thematik nicht befasst». Es handle sich nicht um Straftaten im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit, so ein Sprecher. Zuständig seien die Kantone.
Ähnlich äussert sich ein ehemaliger Staatsanwalt, der selbst in Katastrophenfällen ermittelt hat. Für ihn ist jedoch klar, dass der Kanton Wallis faktisch in den Ausstand treten müsste.
«In diesem Fall müsste unbedingt eine erfahrene ausserkantonale Staatsanwalts-Equipe eingesetzt werden.»
Für Befragungen und Ermittlungen brauche es zudem «eine ausserkantonale Polizeigruppe». Fehler bei den Ermittlungen seien später «nicht mehr korrigierbar».
Die Untersuchungen seien juristisch und kriminalistisch ausserordentlich anspruchsvoll, da es sich überwiegend um Unterlassungsdelikte handle. Es müsse zweifelsfrei geklärt werden, was hätte getan werden müssen, um den Brand zu verhindern, was tatsächlich getan wurde und wer für eine allfällige Unterlassung verantwortlich sei.
Dazu seien sehr eingehende Einvernahmen der infrage kommenden Personen notwendig, so der Jurist. Bei Behördenmitgliedern oder beauftragten Dritten kämen zudem Fragen nach Pflichtenheften, Aus- und Weiterbildung sowie Verantwortlichkeiten hinzu. Im Fall Crans müsse nicht nur Fahrlässigkeit, sondern auch Eventualvorsatz geprüft werden: also die Frage, ob bewusst ein Risiko in Kauf genommen wurde, etwa um Geld zu sparen – «in der Hoffnung, es werde schon nichts passieren». Auch deshalb seien Einvernahmen ohne Verdunkelungsgefahr von zentraler Bedeutung.
Setzt das Wallis ausserkantonale Staatsanwälte und Ermittler ein, wie Experten ihr raten? Diesbezügliche Fragen von CH Media an Regierung und Staatsanwaltschaft sind hängig.
Fedpol leistet Unterstützung für Walliser Behörden
Ganz draussen ist der Bund allerdings nicht. Das Bundesamt für Polizei Fedpol wurde von Beginn an von den lokalen Einsatzkräften einbezogen und um Unterstützung gebeten, wie Sprecherin Miriam Knecht auf Anfrage bestätigt. Zur Unterstützung der Walliser Kantonspolizei seien Verbindungspersonen und Fachspezialisten ins Wallis entsandt worden. Fedpol habe die Führungsinfrastruktur in Bern in Betrieb genommen und unterstütze die kantonalen Behörden bei den Ermittlungen, insbesondere bei der Beschaffung von Informationen für die Identifikation der Opfer. Auch stelle Fedpol den Informationsaustausch mit ausländischen Polizeibehörden sicher, informiere die Vertretungen der betroffenen Staaten und koordiniere den Schutz von angereisten Regierungsvertretern. (aargauerzeitung.ch)
