Nach der Staatsanwältin sind am Mittwoch die Anwälte der Hinterbliebenen der in Rupperswil AG Getöteten zu Wort gekommen. Sie verlangten Schuldsprüche im Sinne der Anklage sowie rund 754'000 Franken Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen.
Für die Eltern der getöteten Frau beziehungsweise die Grosseltern ihrer zwei Söhne forderte deren Anwalt Schadenersatz von rund 11‘500 Franken und Genugtuungszahlungen in Höhe von je 125‘000 Franken. Der Bruder beziehungsweise Onkel soll 35‘000 Franken erhalten, der Lebenspartner der Frau 75‘000 Franken.
Der Rechtsvertreter des Ex-Mannes der Frau und Vaters der getöteten Söhne verlangte für diesen Schadenersatz und Genugtuung von knapp 145'000 Franken, für die beiden Halbschwestern der getöteten Jugendlichen je 15‘000 Franken.
Die Angehörigen der 21-jährigen Frau, welche die Nacht auf den Tattag bei ihrem Freund verbrachte und deshalb ebenfalls ermordet wurde, sollen gemäss ihrem Anwalt insgesamt gut 300‘000 Franken Genugtuung erhalten.
Schliesslich kam auch der Rechtsvertreter der beiden Familien in den Kantonen Bern und Solothurn zu Wort, welche der Beschuldigte nach der Tat in Rupperswil als nächste Opfer ausgespäht und weitere Taten bereits vorbereitet hatte. Bevor er handeln konnte, wurde er verhaftet. Die Eltern der Familie, vor deren Haus er mit gepacktem Rucksack auftauchte, sollen 4000 Franken Genugtuung erhalten.
Beschuldigter kann nie alles zahlen
Alle Opferanwälte beantragten zudem die Übernahme sämtlicher Verfahrens- und Gerichtskosten. Allerdings waren sich alle einig: Der Beschuldigte würde die Summen nie aufbringen können. Ihre Klienten würden wohl einen Teil davon von der Opferhilfe erhalten.
Der Beschuldigte selbst hatte am Dienstag gesagt, es sei ihm bewusst, dass er die finanziellen Mittel nie werde aufbringen können. Er sei aber willens, seinen Beitrag zu leisten.
Staatsanwältin fordert lebenslängliche Verwahrung
Staatsanwältin Barbara Loppacher hatte am Vormittag eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie eine lebenslängliche Verwahrung des 34-jährigen Beschuldigten verlangt. Dies sei nötig für die Sicherheit der Gesellschaft. Allenfalls sei eine ordentliche Verwahrung anzuordnen.
Ob die Anordnung einer lebenslänglichen Verwahrung aber juristisch möglich ist, steht nicht fest. Das Gesetz verlangt nämlich als Voraussetzung dafür unter anderem, dass zwei psychiatrische Gutachter unabhängig voneinander eine dauerhafte Untherapierbarkeit des Beschuldigten feststellen. Das haben die beiden am Dienstag befragten Experten aber nicht getan.
Nach der Anklägerin und den Opferanwälten folgt das Plädoyer der Verteidigerin. Anschliessend haben alle Parteien ein zweites Mal das Wort. Zum Abschluss der Verhandlung hat der Beschuldigte Gelegenheit zu einem Schlusswort. (sda)