National- und Ständerat einigen sich beim Integrationsgesetz

National- und Ständerat einigen sich beim Integrationsgesetz

12.12.2016, 18:40

Das Parlament will der Integration von Ausländerinnen und Ausländern mehr Gewicht geben. Es hat das revidierte Ausländergesetz bereinigt, das neu Ausländer- und Integrationsgesetz heisst.

Am Montag hat der Nationalrat die letzten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen.

«Mit dieser Gesetzesänderung können wir einiges zur Integration ohnehin hier anwesender Personen tun, und damit auch zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials», sagte EVP-Nationalrätin Marianne Streiff (BE). «Wer integriert werden möchte, muss auch selber dazu beitragen», betonte FDP-Nationalrat Matthias Jauslin (AG).

C-Ausweis nur für Integrierte

Eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erhält künftig nur noch, wer gut integriert ist, also die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnimmt oder sich ausbildet und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat.

Wer eine Niederlassungsbewilligung hat, kann diese auch wieder verlieren. Das ist schon heute möglich, etwa bei Verstössen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder bei dauerhaftem Bezug von Sozialhilfe - künftig auch dann, wenn eine Person bereits seit mehr als 15 Jahren einen C-Ausweis hat.

Rückstufung möglich

Neu können die Behörden den C-Ausweis zudem widerrufen beziehungsweise durch eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ersetzen, wenn die Integrationskriterien nicht erfüllt sind. Diese Bestimmung baute das Parlament ein. Ein neues Gesuch um einen C-Ausweis könnte die betroffene Person frühestens nach fünf Jahren stellen.

Eine linke Minderheit hatte sich erfolglos für eine nur dreijährige Frist ausgesprochen. Damit wäre der Anreiz grösser, die offenbar notwendigen Integrationsleistungen zu erbringen, argumentierte Balthasar Glättli (Grüne/ZH).

Integrationsvereinbarung

Die kantonalen Behörden sollen die Integration auch bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) berücksichtigen. Besteht ein besonderer Integrationsbedarf, können sie die Bewilligung mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbinden.

Der Bundesrat wollte im Gegenzug zu den Verschärfungen einen Rechtsanspruch auf den C-Ausweis einführen für Personen, die integriert sind und zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Das lehnte das Parlament aber ab.

Arbeit statt Sozialhilfe

Fördern will es die Integration von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Asylsuchenden indes über die Erwerbsarbeit. Das soll die Sozialhilfequote senken und gleichzeitig dazu beitragen, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Der Bundesrat hatte die Vorlage nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative entsprechend ergänzt.

Zum einen wird die Sonderabgabe auf den Löhnen von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen abgeschafft. Zum anderen müssen Arbeitgeber, die Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene oder anerkannte Flüchtlinge anstellen, kein aufwändiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen. Die Bewilligungspflicht wird durch eine Meldepflicht ersetzt.

Verzicht auf Ausnahme

Umstritten war zuletzt noch, welche Personen überhaupt arbeiten dürfen. Der Nationalrat wollte zunächst einem Teil der vorläufig Aufgenommenen das Arbeiten verbieten - jenen nämlich, die vorläufig aufgenommen sind, weil sie aus vollzugstechnischen Gründen nicht weggewiesen werden können.

Am Montag folgte er jedoch dem Ständerat, der kein Verständnis gezeigt hatte für eine solche Ausnahme. Damit dürfen alle Flüchtlinge, Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen in der ganzen Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn sie einen Arbeitgeber finden.

Keine Pflichten für Arbeitgeber

Ursprünglich hatte der Bundesrat vorgeschlagen, bei der Integration die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Nach der Vernehmlassung schwächte er die Bestimmung ab: Die Arbeitnehmer sollten Ausländerinnen und Ausländer lediglich bei der Teilnahme an Förderangeboten unterstützen. Das Parlament lehnte das jedoch ab.

Erschwert wird der Familiennachzug für vorläufig aufgenommene Personen. Heute dürfen diese frühestens nach drei Jahren Ehegatten und Kinder ins Land holen. Voraussetzung ist, dass eine genügend grosse Wohnung vorhanden ist und die Familie nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. Das gilt weiterhin. Künftig wird der Familiennachzug aber auch jenen verwehrt, die Ergänzungsleistungen beziehen.

Gegen das Gesetz stellte sich die SVP. Aus ihrer Sicht ist Integration keine Staatsaufgabe. Die Befürworter des Gesetzes wiesen auf die hohen Kosten hin, die mangelnde Integration verursache. (sda)

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