Europäischer Gerichtshof lässt Dextro Energy abblitzen

Europäischer Gerichtshof lässt Dextro Energy abblitzen

08.06.2017, 11:2408.06.2017, 11:24

Der deutsche Hersteller Dextro Energy darf auch künftig nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorzügen von Traubenzucker werben. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag eine Klage des Unternehmens ab.

Dieses wollte sein Produkt mit Sätzen wie «Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung» anpreisen. Die EU-Kommission hatte dies aber nicht zugelassen. Deshalb zog die Firma vor Gericht.

Dextro Energy berief sich unter anderem auf eine wissenschaftliche Expertise, die den Nutzen von Traubenzucker für körperliche Betätigung bestätigte. Die Kommission hielt dagegen, die Werbesätze verwirrten Konsumenten. Denn grundsätzlich werde empfohlen, weniger Zucker zu sich zu nehmen.

Schon in der ersten Instanz hatte das EU-Gericht der Kommission Recht gegeben. Dextro Energy legte Rechtsmittel ein und warf der Kommission Ermessensfehler und falsche Gewichtung vor. Der EuGH liess dies aber nicht gelten.

In einer europäischen Verordnung ist genau festgelegt, welche Art gesundheitsbezogener Angaben Unternehmen verwenden dürfen. Für die Zulassung dieser Werbesprüche ist die EU-Kommission zuständig. Glukose ist dort nicht aufgeführt. (sda/dpa)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!