Nationalratskommission lehnt Gegenvorschlag zu RASA-Initiative ab

Nationalratskommission lehnt Gegenvorschlag zu RASA-Initiative ab

30.06.2017, 13:28

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) will keinen Gegenvorschlag zur RASA-Initiative. Das erklärte SPK-Präsident Heinz Brand (SVP/GR) am Freitag vor den Bundeshausmedien.

Die Initiative «Raus aus der Sackgasse» (RASA) verlangt, den Zuwanderungsartikel aus der Verfassung zu streichen. Die Kommission empfiehlt das Volksbegehren mit 17 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Ablehnung.

Einen Gegenvorschlag hält die Mehrheit für unnötig, da ihre Anliegen mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative fast vollständig erfüllt worden sind, wie Brand sagte. Das Umsetzungsgesetz beschränkt sich auf eine Stellenmeldepflicht in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit. Die Personenfreizügigkeit wird nicht in Frage gestellt.

Die Mehrheit der SPK möchte diese Diskussion nicht neu aufrollen. Auch soll jede weitere Verzögerung vermieden werden, nachdem der Bundesrat die gesetzlichen Fristen zur Behandlung der RASA-Initiative bereits strapaziert hat. Dieser hat Ende April entschieden, die Initiative abzulehnen und keinen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Nicht mehrheitsfähig

Zunächst hatte er allerdings zwei Varianten zur Diskussion gestellt: Die erste sah eine Ergänzung des Zuwanderungsartikels vor: Bei der Steuerung der Zuwanderung sollten völkerrechtliche Verträge berücksichtigt werden müssen, die von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa sind.

Zudem wäre die Frist von drei Jahren für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative gestrichen worden. Die zweite Variante beschränkte sich auf die Streichung der Frist. Nach der Vernehmlassung kam der Bundesrat zum Schluss, dass keine der beiden Varianten mehrheitsfähig wäre.

Der Nationalrat wird trotzdem über drei Gegenvorschläge diskutieren können, die laut Brand als Minderheitsanträge eingereicht werden. Jener von SP und Grünen will Kontingente und Höchstzahlen aus dem Zuwanderungsartikel streichen, jedoch das inländische Arbeitskräftepotenzial fördern und die flankierenden Massnahmen stärken. Die Umsetzungsfrist soll gestrichen werden.

Ins Gegenteil verkehrt

Das verlangt auch eine zweite, von der Mitte geprägte Variante. Diese will die Zuwanderung im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen und im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz steuern.

Ein dritter möglicher Gegenvorschlag stammt von der SVP. Sie will den Zuwanderungsartikel beibehalten, zusätzlich aber die Pflicht zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU in der Verfassung verankern. Damit würde der Sinn der RASA-Initiative ins Gegenteil verkehrt.

Das Parlament hat nun bis zum 27. April 2018 Zeit, eine Abstimmungsempfehlung zu beschliessen. Entscheidet sich ein Rat für einen Gegenvorschlag, kann die Frist um ein Jahr verlängert werden.

Schicksal der Initiative unklar

Denkbar ist, dass die Urheber die Initiative zurückziehen, nachdem das Parlament die Masseneinwanderungsinitiative im Einklang mit der Personenfreizügigkeit umgesetzt hat. Die Initianten wollen aber zunächst abwarten, wie sich die Räte positionieren.

Einen Grundsatzentscheid könnte auch eine SVP-Initiative gegen die Personenfreizügigkeit provozieren. Eine solche haben die Delegierten der Partei erst im Grundsatz beschlossen. Zudem verhandeln die Schweiz und die EU weiter über ein Rahmenabkommen über institutionelle Fragen. Kommt eine Einigung zustande, wird das Volk das letzte Wort haben. (sda)

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