Neue Nationalhymne: Heute läuft die Eingabefrist ab

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«Trittst im Morgenrot daher»

Neue Nationalhymne: Heute läuft die Eingabefrist ab

Die Idee einer neuen Nationalhymne stösst auf grosses Interesse: Über 100 Bewerber haben einen Vorschlag eingereicht. Darunter auch eine Hymne mit einem portugiesischen Text.
30.06.2014, 12:4330.06.2014, 14:21

«Unsere Erwartungen wurden übertroffen», sagte der Geschäftsleiter der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), Lukas Niederberger, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die endgültigen Zahlen lägen zwar erst Ende Woche vor, doch seien bis am vergangenen Freitag 116 Vorschläge für eine neue Nationalhymne eingegangen.

Niederberger bestätigte einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Demnach wurden bisher 70 deutsche, 40 französische, 4 italienische Texte und ein rätoromanischer Beitrag für einen neuen Schweizerpsalm eingesandt. Auch ein portugiesischer Text sei eingetroffen. Das Wettbewerbsreglement verlange aber eine der vier Landessprachen für die neue Hymne.

Siegertext wird dem Bundesrat vorgelegt

Am Montag läuft die sechsmonatige Eingabefrist ab. Als Nächstes wählt eine 18-köpfige Jury bis im Herbst maximal zehn Beiträge aus, die in alle Landessprachen übersetzt und professionell interpretiert werden. Die Siegerhymne soll 2015 dem Bundesrat übergeben werden mit der Bitte, den neuen Text und die Melodie zu bestimmen.

Die SGG will der Landeshymne einen zeitgemässeren Text verpassen. Grundlage für die neue Hymne soll die Präambel der Bundesverfassung sein. Die Melodie des heutigen Schweizerpsalms soll erkennbar sein. 

«Trittst im Morgenrot daher» erst seit 1981 offizielle Nationalhymne

Im Jahre 1961 beschloss der Bundesrat, dass der Schweizerpsalm «Trittst im Morgenrot daher» als eine unverwechselbare und rein schweizerische Schöpfung anzuschauen sei und deshalb als provisorische Nationalhymne zu gelten habe. Nach einer dreijährigen Probezeit sprachen sich sechs Kantone gegen und zwölf für die neue Hymne aus, während sieben für eine verlängerte Probezeit plädierten. 

1965 erfolgte die vorläufige Anerkennung des Schweizerpsalms als Nationalhymne, wobei in der Folgezeit mehrere Gegenvorschläge aufgrund des zwiespältigen Ergebnisses eingereicht wurden, die aber auch nicht überzeugender waren als der Schweizerpsalm. Am 1. April 1981 erklärte der Bundesrat ihn zur offiziellen Nationalhymne der Schweiz und ersetzte damit «Rufst du, mein Vaterland». (whr/sda/wikipedia)

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