«Unsere Erwartungen wurden übertroffen», sagte der Geschäftsleiter der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), Lukas Niederberger, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die endgültigen Zahlen lägen zwar erst Ende Woche vor, doch seien bis am vergangenen Freitag 116 Vorschläge für eine neue Nationalhymne eingegangen.
Niederberger bestätigte einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Demnach wurden bisher 70 deutsche, 40 französische, 4 italienische Texte und ein rätoromanischer Beitrag für einen neuen Schweizerpsalm eingesandt. Auch ein portugiesischer Text sei eingetroffen. Das Wettbewerbsreglement verlange aber eine der vier Landessprachen für die neue Hymne.
Am Montag läuft die sechsmonatige Eingabefrist ab. Als Nächstes wählt eine 18-köpfige Jury bis im Herbst maximal zehn Beiträge aus, die in alle Landessprachen übersetzt und professionell interpretiert werden. Die Siegerhymne soll 2015 dem Bundesrat übergeben werden mit der Bitte, den neuen Text und die Melodie zu bestimmen.
Die SGG will der Landeshymne einen zeitgemässeren Text verpassen. Grundlage für die neue Hymne soll die Präambel der Bundesverfassung sein. Die Melodie des heutigen Schweizerpsalms soll erkennbar sein.
Im Jahre 1961 beschloss der Bundesrat, dass der Schweizerpsalm «Trittst im Morgenrot daher» als eine unverwechselbare und rein schweizerische Schöpfung anzuschauen sei und deshalb als provisorische Nationalhymne zu gelten habe. Nach einer dreijährigen Probezeit sprachen sich sechs Kantone gegen und zwölf für die neue Hymne aus, während sieben für eine verlängerte Probezeit plädierten.
1965 erfolgte die vorläufige Anerkennung des Schweizerpsalms als Nationalhymne, wobei in der Folgezeit mehrere Gegenvorschläge aufgrund des zwiespältigen Ergebnisses eingereicht wurden, die aber auch nicht überzeugender waren als der Schweizerpsalm. Am 1. April 1981 erklärte der Bundesrat ihn zur offiziellen Nationalhymne der Schweiz und ersetzte damit «Rufst du, mein Vaterland». (whr/sda/wikipedia)